Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

15. November 2018

Belastete Geflügelfleischprobe durch angeliefertes Futter, kein Fehler im fleischverarbeitenden Betrieb: „Für den Verbraucher bestand und besteht keine akute Gefahr!“

Sämtliches Fleisch entsorgt, acht Betriebe stehen unter amtlicher Kontrolle, keine akute Gefahr für den Verbraucher

Kreishaus Paderborn 
Kreishaus Paderborn

Im Rahmen von Routinekontrollen ist in einem fleischverarbeitenden Betrieb im Kreis Paderborn eine mit einem PCB-Gemisch belastete Geflügelfleischprobe gefunden worden. PCB steht für Polychlorierte Biphenyle. In dem Betrieb werden pro Jahr rund 400 Proben gezogen, die auf verschiedene Substanzen untersucht werden. Das CVUA Münsterland-Emscher-Lippe teilte dem Kreis Paderborn am 10. Oktober den auffälligen Befund mit. Bei der Probe war eine Überschreitung des Höchstgehalts für nicht dioxinähnliche PCB (ndl-PCB) festgestellt worden. Diese stammt aus einem Geflügelmastbetrieb im Kreis Paderborn, der den fleischverarbeitenden Betrieb beliefert. Sämtliches Fleisch wurde vorsorglich entsorgt. In so einem Fall heißt es: Quelle finden und schließen. Ursache ist nach Angabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) belastetes Futter, das von einem im Kreis Minden ansässigen Futtermittelhersteller stammt. Sechs weitere Geflügelmastbetriebe und ein Legehennenhalter aus dem Kreis Paderborn haben ebenfalls möglicherweise belastete Chargen erhalten. Auch Fleisch aus diesen Betrieben bzw. Eier sind nicht in den Handel gelangt. „Für den Verbraucher bestand und besteht keine akute Gefahr“, betont der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Klaus Bornhorst.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geht davon aus, dass der Farbanstrich in den Verladezellen des Herstellers das Problem ist. „Die Belastung des Futters durch Farbsplitter dürfte deshalb sehr unterschiedlich sein. Wir haben gleichwohl alle Betriebe untersucht und alles Fleisch vorsorglich entsorgt. Auch die Eier des Legehennenhalters sind nicht in den Handel gelangt“, bekräftigt Bettina Bertelt, Veterinärin des Kreises Paderborn. Der Vorfall zeige: „Das Lebensmittelüberwachungssystem funktioniert“, so Bertelt. Alle acht Betriebe stehen unter amtlicher Kontrolle. Erst wenn die amtlichen Fleischproben unauffällig sind, darf das Geflügel ausgeliefert werden. Der verarbeitende Betrieb, der von den Mastgeflügelhaltern beliefert wird, schickt ergänzend Proben an ein Privatlabor.

Bertelt betont zudem, dass man sich im Nanogrammbereich bewege. Bei der auffälligen Probe aus dem Geflügelfett eines Tieres waren 71,3 Nanogramm pro Gramm Fett gefunden worden. Zulässig sind 40 Nanogramm. „Das entspricht in etwa einem Stück Würfelzucker im Bodensee“, so die Veterinärin des Kreises.

Hintergrund: Im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplanes werden regemäßig Proben gezogen und auf diverse Parameter untersucht. Laut Aussagen des Landesamtes für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) handelt es sich bei dem PCB-Gemisch um giftige Substanzen, die nur sehr schwer abbaubar sind.

Die Zusammensetzung eines PCB-Gemischs ist analytisch sehr genau bestimmbar. Das Ergebnis gleicht einem chemischen Fingerabdruck, durch den eine Verunreinigung mit sehr hoher Treffsicherheit einem Verursacher zugeordnet werden kann. Zuständig für die Futtermittelüberwachung ist das LANUV.

 
 
 

Weitere Informationen finden Sie hier auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“