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15. Juni 2018

Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen zum 1. Juli 2018

Die LKW-Mautpflicht wird ausgeweitet: Ab dem 1. Juli gilt sie auf allen Bundesstraßen. Mautpflichtig sind Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. „Die aus 2006 stammenden Durchfahrtssperren für Schwerlasttransporter auf der B 68, B 7 sowie B 1 machen dann keinen Sinn mehr, weil es sich nicht mehr rechnet, von der Autobahn abzufahren“, sagt der Ordnungsdezernent des Kreises Paderborn, Michael Beninde.

Mautpflicht für Lkw 
Mautpflicht für Lkw ab dem 1. Juli auch auf allen Bundesstraßen, © Fotolia, Von Elsenhans

Die Verbotsschilder werden Anfang Juli abgebaut. Die hierfür erforderliche Verkehrsanordnung durch den Kreis Paderborn ist am 13. Juni auf den Weg gebracht worden. „Wir behalten die Verkehrssituation gleichwohl im Blick und werden die Vorher-Nachher-Situation durch Verkehrszählungen begleiten“, kündigt Beninde gleichzeitig an.

Am 1. Januar 2005 war eine Mautpflicht für LKW ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht eingeführt worden. Sie galt seinerzeit für Bundesautobahnen und einige stark frequentierte Bundesstraßen. Viele LKW-Fahrer bogen daraufhin von der A 33 und A 44 ab: In den Innenstädten von Lichtenau und Salzkotten nahm der Schwerlastverkehr dramatisch zu, so nach dem Motto „Maut, dann fahr ich eben Bundesstraße“. Durch beide Städte führen Bundesstraßen (B 68 durch Lichtenau, B 1 durch Salzkotten). Landrat Manfred Müller und die damaligen Bürgermeister der Städte Lichtenau und Salzkotten hatten sich daraufhin beim Landesverkehrsministerium dafür eingesetzt, die Strecken B 68, B 7 zwischen Paderborn, Lichtenau und Warburg sowie die B 1 zwischen Paderborn und Ortsausgang Salzkotten für Schwerlasttransporter zu sperren. Zuvor waren Verkehrszählungen durchgeführt worden, die den gefühlten Eindruck der Anwohner, dass wesentlich mehr Lkw durch die Straßen rollen, untermauerten. Bestätigt wurden diese Zählergebnisse auch durch ein vom damaligen Verkehrsminister in Auftrag gegebenes Gutachten. Die Bemühungen des Landrats und der Bürgermeister waren erfolgreich: Seit Oktober 2006 galten hier Durchfahrtsverbote. Schilder wiesen die Lkw-Fahrer bereits an den Autobahnausfahrten darauf hin, dass es auf den Bundesstraßen für sie nicht weiter geht.
Von der Mautsperrung nicht erfasst waren örtliche Ziel- und Quellverkehre. Letztere dürfen im Umkreis von 75 km des Beladeortes die Bundesstraßen B 1, B 68 und B 7 befahren. Im Ergebnis konnte der Lkw-Verkehr halbiert, die Innenstädte von Lichtenau und Salzkotten deutlich entlastet werden.

Um einen Vorher-Nachher-Vergleich durchführen zu können, sind bereits in diesem Frühjahr Verkehrszählungen durchgeführt worden: An der B 1, Lange Straße in Salzkotten, wurden im Zeitraum 2. bis 9. Mai 5924 Lkws und Lastzüge gezählt. An der B 64, Ortsmitte Lichtenau, waren im Zeitraum 9. bis 16. April insgesamt 3.999 Lkw und Lastzüge unterwegs. An der B 64, Ortsmitte in Kleinenberg, wurden im Zeitraum 30. Mai bis 7. Juni 3.432 Lkw und Lastzüge gezählt. Die Zahlen berücksichtigen, bis auf Salzkotten (Lange Straße ist eine Einbahnstraße), das Verkehrsaufkommen in beide Fahrtrichtungen. Kontrollen der Kreispolizeibehörde Paderborn im Mai in den Städten Lichtenau und Salzkotten ergaben kaum Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot. Fast alle Lkws konnten dem erlaubten Ziel- und Quellverkehr (Umkreis von 75 km des Beladeortes) zugeordnet werden. „Wir gehen nicht davon aus, dass der Schwerlastverkehr nach Aufhebung der Durchfahrtverbote zunehmen wird. Denn ob Autobahn oder Bundesstraße: Die Maut ist in jedem Fall fällig“, bekräftigt Beninde abschließend.

 
 
 

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