23. November 2018
Seit dem Fund einer mit einem nicht dioxinähnlichen PCB-Gemisch (ndl-PCB) belasteten Geflügelfleischprobe am 10. Oktober im Kreis Paderborn standen neun Betriebe unter amtlicher Kontrolle, die ebenfalls verunreinigtes Futter aus dem Kreis Minden-Lübbecke geliefert bekommen haben.
Ergänzung vom 7. Dezember 2018:
Kein Betrieb steht mehr unter amtlicher Kontrolle.
Ergänzung vom 4. Dezember 2018:
Aktuell stehen noch zwei Betriebe unter amtliche Beobachtung. In allen anderen Betrieben sind die Tiere zwischenzeitlich geschlachtet worden.
Ergänzung vom 29. November 2018:
Aktuell stehen noch fünf Betriebe unter amtlicher Beobachtung. In den vier anderen Geflügelmastbetrieben, die belastetes Futter geliefert bekommen haben, sind die Tiere bereits geschlachtet worden. Hier beginnt ein neuer Mastdurchgang. Da die Gefahrenquelle, belastetetes Futter aus dem Kreis Minden-Lübbecke, ausgeschaltet ist, sind weitere behördliche Maßnahmen nicht erforderlich.
Pressemitteilung vom 23.11.2018
Seit dem Fund einer mit einem nicht dioxinähnlichen PCB-Gemisch (ndl-PCB) belasteten Geflügelfleischprobe am 10. Oktober im Kreis Paderborn stehen acht Betriebe (7 Geflügelmastbetriebe, 1 Legehennenhalter) unter amtlicher Kontrolle, die ebenfalls verunreinigtes Futter aus dem Kreis Minden-Lübbecke geliefert bekommen haben. Recherchen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) haben zwischenzeitlich ergeben, dass zwei weitere Behälter und damit insgesamt fünf Silos des Futtermittelherstellers kontaminiert sind. Das LANUV geht davon aus, dass Lackabsplitterungen aus Verladezellen der Grund für die Verunreinigung sind. Nach erneuter Auswertung der Lieferbeziehungen hat ein weiterer Geflügelmastbetrieb im Kreis Paderborn möglicherweise verunreinigtes Futter angeliefert bekommen. Auch dieser Betrieb und damit insgesamt neun stehen jetzt bzw. bis auf weiteres unter amtlicher Kontrolle.
Amtliche Kontrolle heißt, dass Fleisch und Eier erst dann in den Handel gelangen, wenn die gezogenen Proben vor der anstehenden Schlachtung bzw. Auslieferung unauffällig sind. „Wir haben vier weitere auffällige Proben gefunden, bei denen der maximal zulässige Höchstgehalt von 40 Nanogramm pro Gramm Fett leicht überschritten wurde, das Fleisch ist bereits entsorgt“, sagt Kreisveterinärin Bettina Bertelt.
Bertelt betont, dass sichergestellt sei, dass weder belastetes Geflügel noch belastete Eier in den Handel gelangen. Und: „Es bestand und besteht keine Gefahr für den Verbraucher“, bekräftigt die Kreisveterinärin.
Der Nationale Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist ein seit 1989 durchgeführtes EU-weites Programm, das die Untersuchung dieser Lebensmittel auf Rückstände unerwünschter Stoffe definiert. Welche Stoffe das sind, regelt eine EU-Verordnung, die ihre Höchstgehalte festlegt. Amtliche Proben werden regelmäßig auch auf PCB untersucht. PCB steht für Polychlorierte Biphenyle. „Bei den ndl-PCB liegen keine spezifischen toxikologischen Daten vor, aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sollte die Belastung mit ndl-PCB aber so weit wie möglich minimiert werden“, erklärt dazu das LANUV.
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