23. Januar 2018
Keine Erschließung über das öffentliche Wegenetz vorhanden
Der Kreis Paderborn lehnt den Bau von vier Windkraftanlagen in Bad Lippspringe ab, weil die Erschließung nicht gesichert ist: Die beantragten Anlagen grenzen nicht an öffentliche Wege. Zudem befinden sich die Standorte in einem Landschaftsschutzgebiet und außerhalb der Konzentrationszonen des alten Bad Lippspringer Flächennutzungsplanes, der trotz des laufenden Verfahrens zur Neuaufstellung noch gültig ist.
In Bad Lippspringe sind derzeit drei Anlagen in Betrieb. Von den insgesamt fünf beantragten Anlagen sind jetzt vier Anlagen abgelehnt worden. Bei der fünften Anlage sind die Antragsunterlagen noch nicht vollständig. Erst danach kann ein Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit eingeleitet werden.
Die jetzt abgelehnten vier Windkraftanlagen stehen an der Gemeindegrenze zu Paderborn-Neuenbeken im Bereich des „Eisernen Herrgotts“.
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