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04. Juni 2018

Zweiter Ausbruch: Amerikanische Faulbrut bei Bienen in Schloß Neuhaus festgestellt

Tierseuche ist nicht auf Menschen übertragbar, Honig kann bedenkenlos verzehrt werden

Die Veterinäre haben einen Sperrbezirk von einem Kilometer rund um den Ausbruchsort in Schloß Neuhaus angeordnet  Bildnachweis: Katasteramt Kreis Paderborn 
Die Veterinäre haben einen Sperrbezirk von einem Kilometer rund um den Ausbruchsort in Schloß Neuhaus angeordnet Bildnachweis: Katasteramt Kreis Paderborn

Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist in einem Bienenbestand in Schloß Neuhaus ausgebrochen. Fadenziehendes Material in der Wabe, eingefallene Brutdeckel und fauliger Geruch sind die klassischen Symptome dieser Tierseuche. Der Verdacht hat sich bestätigt. Im Labor wurde der Erreger Paenibacillus larvae der AFB nachgewiesen. Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind. Die bakterielle Erkrankung konnte bisher ausschließlich in Honigbienen nachgewiesen werden. Für ausgewachsene Bienen ist sie ungefährlich, vernichtet aber die Bienenbrut. Zuvor war die Tierseuche am 24. Mai in einem Bienenbestand in Borchen-Etteln festgestellt worden.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. „Die Tierseuche ist nicht auf Menschen übertragbar. Der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden“, bekräftigt Kreisveterinärin Dr. Marlies Bölling

Beide betroffenen Imker haben Bienenvölker vom selben Imker aus dem benachbarten Kreis Höxter bezogen. Der abgebende Imker hatte die Bienen nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zuvor amtstierärztlich untersuchen lassen.

„Eine Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung braucht man immer dann, wenn Bienenvölker aus einem anderen Kreis eingeführt oder in einen anderen Kreis verbracht werden sollen. Diese Bescheinigung ist dem Veterinäramt unter Mitteilung des Standortes des Bienenvolkes vorzulegen“, erläutert Bölling. Untersucht wird, ob die Bienen frei sind von Symptomen, die auf die AFB hinweisen. Alternativ kann eine Futterkranzprobe auf das Vorhandensein von Sporen der AFB getestet werden. Diese Tätigkeiten werden von Bienensachverständigen (BSV) durchgeführt. Die Kosten trägt der Imker. Der BSV legt dem Amtstierarzt die Bescheinigung über die stattgefundene Untersuchung vor, der Amtstierarzt stellt die Gesundheitsbescheinigung aus.
Für das Verbringen eines Bienenvolkes innerhalb des Kreises ist keine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Das Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen des Kreises Paderborn hat einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer rund um den Ausbruchsort angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Bienenseuche zu verhindern.
Der betroffene Bienenbestand muss abgetötet werden. „Innerhalb des Sperrbezirks müssen alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden“, heißt es in der Tierseuchenverfügung, die morgen (5. Juni) in Kraft tritt. Diese Untersuchungen sind frühestens zwei Monate, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Im Sperrbezirk sind 9 weitere Imker gemeldet. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Bei drei weiteren Bienenvölkern, die vom selben Imker aus dem Kreis Höxter stammen und ebenfalls ohne amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung in den Kreis Paderborn gelangten, wurden Sporen des Erregers der AFB gefunden. Die betroffenen Bestände werden vorsorglich durch das so genannte Kunstschwarmverfahren saniert, um weitere Ausbrüche der AFB zu verhindern.
Die Kosten für die Untersuchungen im Sperrbezirk werden im Rahmen der Beihilfe von der Tierseuchenkasse (TSK) übernommen. Deshalb sollten alle Imker – auch Hobbyimker, sofern noch nicht geschehen, ihre Bestände umgehend, spätestens bis zum 15. Juni, beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn anzeigen.

Die Kontaktdaten lauten:

Die Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk werden gebeten, ihre Bestände dem

Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen,
Aldegreverstraße 10 – 14,
33102 Paderborn,
Tel.05251 308-3952,
Fax 05251 308-3999,
veterinaeramt@kreis-paderborn.de,

spätestens bis zum 15. Juni zu melden.

Genannt werden sollten Name, Anschrift, Telefonnummer sowie Standort und Anzahl der Bienenvölker.

Die Amerikanische Faulbrut war zuletzt im Juli 2014 im Kreis Paderborn nachgewiesen worden.

Amerikanische Faulbrut

  • Welche Tiere sind bedroht?


Der Erreger der Amerikanischen Faulbrut (AFB) ist das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae. Nur die Sporen sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind. Die bakterielle Erkrankung konnte bisher ausschließlich in Honigbienen nachgewiesen werden. Für ausgewachsene Bienen ist sie ungefährlich, vernichtet aber die Bienenbrut. Daher gehört sie zu den anzeigepflichtigen Tierkrankheiten.

  • Was sind die Symptome der Amerikanischen Faulbrut?

Je nach Typ des Erregers werden die Larven mehrheitlich vor oder nach der Verdeckelung der Brutzellen getötet. Sterben die Larven nach der Verdeckelung, sind die Deckel oft eingesunken. Die Larven verwandeln sich in eine breiige, klebrige Masse, die in der Regel deutlich Fäden zieht (positive Streichholzprobe). Weiteres Symptom ist ein fauliger Geruch. Bei diesen Anzeichen sollten sich Imker umgehend mit dem Kreisveterinäramt in Verbindung setzen!

  • Was bedeutet der Sperrbezirk für den Imker?

Es dürfen keine Bienenvölker in oder aus dem Sperrbezirk gebracht werden.

  • Welche Untersuchungen werden im Sperrbezirk vorgenommen und wer zahlt das?

Die im betroffenen Sperrbezirk gelegenen Bienenvölker werden durch Bienensachverständige im amtlichen Auftrag überprüft. Die Kosten werden im Rahmen der Beihilfe von der Tierseuchenkasse (TSK) übernommen.


Deshalb sollten alle Imker – auch Hobbyimker, sofern noch nicht geschehen, Ihre Bestände umgehend beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn anzeigen.

Zusätzliche Untersuchungen außerhalb des Sperrbezirks auf Wunsch des Imkers müssen selbst finanziert werden. Andererseits werden regelmäßig Monitoring Untersuchungen (Untersuchung von Futterkranzproben auf AFB) durchgeführt, diese Untersuchungen werden über den Kreisimkerverein organisiert. Diese sind dann kostenfrei für den Imker (Leistung der TSK-Beihilfe).

  • Wann braucht man eine amtsärztliche Gesundheitsbescheinigung?


Eine Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung braucht man immer dann, wenn Bienenvölker aus einem anderen Kreis eingeführt oder in einen anderen Kreis verbracht werden sollen.
Das Bienenvolk muss zuvor untersucht werden. Das geschieht

• entweder als klinische Untersuchung über das frei sein von Symptomen, die auf die AFB hinweisen oder
• durch die Entnahme einer Futterkranzprobe, die im Untersuchungsamt auf das Vorhandensein von Sporen der AFB untersucht werden

Diese Tätigkeiten werden von Bienensachverständigen (BSV) durchgeführt. Die Kosten trägt der Imker. Der BSV legt dem Amtstierarzt die Bescheinigung über die stattgefundene Untersuchung vor, der Amtstierarzt stellt die Gesundheitsbescheinigung aus.

Für das Verbringen eines Bienenvolkes innerhalb des Kreises ist keine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.


  • Steckbrief zur Amerikanischen Faulbrut

    Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut mit Sitz auf der Insel Riems, informiert in ihrem Steckbrief über die Amerikanische Faulbrut, die auch als Bienenseuche bezeichnet wird.
 
 
 

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