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08. Juli 2019

Land NRW unterstützt die Schaffung von sozialem Wohnraum

Förderung für 2019 steigt im Vergleich zum Vorjahr

Bezahlbarer Wohnraum besonders für Geringverdiener ist in Deutschland knapp. Daher fördert das Land Nordrhein-Westfalen den Bau oder die Neuanschaffung von sozialem Wohnraum. 2019 fallen im Vergleich zu Vorjahr die Förderbedingungen sogar noch großzügiger aus.

Der Bau oder die Neuschaffung von Mietwohnungen wird sowohl mit zinsgünstigen Darlehen als auch mit Tilgungsnachlässen gefördert. Zusätzlich können weitere Darlehen u.a. für die Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum oder kleinen Wohnungen bis 55 Quadratmeter, den Einbau eines Aufzuges, den Bau eines Passivhauses oder Mieteinfamilienhauses beansprucht werden. Damit die so neuentstandenen Wohnungen auch für Mieter bezahlbar sind, ist die Förderung mit der Auflage einer Mietpreis-und Belegungsbindung verbunden. Die Förderung wird in allen Kommunen des Kreises Paderborn angeboten, wobei ein besonderer Bedarf in den Städten Bad Lippspringe, Delbrück, Hövelhof und Paderborn gesehen wird.

Die Höhe der Förderdarlehen ist abhängig von dem für die Gemeinde oder Stadt festgestellten Mietniveau und dem Einkommensgruppe der Mieter. Sie kann zwischen 600 und 1.950 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegen. Die Neuschaffung von Mietwohnungen wird mit geringeren Beträgen gefördert als der Neubau. Die Darlehen sind jährlich mit 0,5 Prozent zu verzinsen und mit 1 Prozent oder 2 Prozent (auf Antrag) zu tilgen. Daneben ist ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent zu entrichten. In Kommunen der Mietniveaus 3 und 4 entfällt in den ersten zehn Jahren die Verzinsung.

Als Gegenleistung muss der Förderempfänger Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehen. Dies bedeutet, dass die geförderten Wohnungen nur zu den vorgegebenen Mietpreisen, die jährlich um 1,5 Prozent der Ausgangsmiete erhöht werden können, vermietet werden dürfen und nur Haushalten, die einen Wohnberechtigungsschein beanspruchen können, überlassen werden dürfen. Einen Wohnberechtigungsschein kann z.B. ein Vier-Personen-Haushalt mit zwei Kindern dann erhalten, wenn sein Bruttoarbeitseinkommen jährlich den Betrag von ca. 52.100 Euro nicht überschreitet. Für ein Rentnerehepaar gilt grundsätzlich eine Grenze von jährlich 29.000 Euro (Bruttorenten).

Der Kreis Paderborn hat im letzten Jahr ca. 21,7 Millionen Euro an Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen für den Neubau von 131 Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern bewilligt. Darüber hinaus wurden für den Neubau von 231 Wohnheimplätze für Studierende ca. 13 Millionen Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen und Beratung erteilt das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn persönlich oder telefonisch unter 05251 308 6322 oder 05251 308 6323.

 
 
 

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