13. Juli 2019
Landrat Manfred Müller mahnt Borchens Bürgermeister Rainer Allerdissen zur Sachlichkeit und lädt Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende des Rates ein.
„Ich rate dringend, juristische Fragen nüchtern und sachlich und nicht emotional zu behandeln“
„Ist es hilfreich, einen Vergleichsvorschlag eines unabhängigen Gerichts als Kungelei oder Kuhhandel, ein Schreiben der Kreisverwaltung Paderborn, das Risiken und Optionen aufzeigt, als Drohung und Unverschämtheit zu bezeichnen und ein Gesprächsangebot des Landrats als Bedrohung der Geschlossenheit des Rates zu interpretieren?“ Landrat Manfred Müller zeigt sich entsetzt über die Diktion von Bürgermeister Reiner Allerdissen in der gestrigen Ratssitzung, zu entnehmen einem Artikel der Neuen Westfälischen im Internet. Der Landrat mahnt den Borchener Verwaltungschef eindringlich, den von ihm verursachten Flurschaden nicht noch weiter zu vergrößern und auf den Boden der Tatsachen zurückzukehren. Es sei in keinerlei Hinsicht zielführend, juristische Fakten und Rechtsfragen emotional aufgeladen statt sachlich zu betrachten. Der von Allerdissen geforderte Schulterschluss von wem auch immer sei vor Gericht ebenfalls völlig irrelevant. In diesem Fall habe der Bürgermeister ein wichtiges Zeitfenster verstreichen lassen und wissentlich und bewusst in Kauf genommen, dass nun der gesamte neue Flächennutzungsplan sofort wieder auf dem Prüfstand steht. Damit sei er zu Lasten der Gemeinde erneut ein hohes Risiko eingegangen.
Zu den Fakten: Der Kreis Paderborn hatte im Januar 2018 den Bau von vier Windkraftanlagen in Etteln aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Alle beantragten Windräder befinden sich in der Nähe von Rotmilan-Brutplätzen. Das Verwaltungsgericht Minden hat die Rechtmäßigkeit der Ablehnung durch den Kreis Paderborn überprüft und die eigentlich geplante, mündliche Verhandlung am Montag, 17. Juni 2019, zu einem Erörterungstermin umgewandelt. Der Kreis Paderborn ist also Beklagter in diesem Verfahren, nicht die Gemeinde, Kläger ist der Investor. Es handelt sich also nicht um einen Rechtsstreit zwischen Kreis und Gemeinde. Das Gericht schlug vor, eine Windkraftanlage mit erheblichen Betriebseinschränkungen, also Abschaltzeiten, zu genehmigen, die anderen drei abzulehnen. Der Vergleich kann nur zustande kommen, so das Gericht, wenn die Gemeinde Borchen zu diesem Vorschlag ihr Einvernehmen erteilt, also einverstanden ist.
Bereits am Tag des Erörterungstermins, am 17. Juni, hat der Sprecher des Investors den Inhalt des Vergleichsvorschlags dem Westfälischen Volksblatt (WV) mitgeteilt, nachzulesen am 18. Juni im WV. Der Kreis hat sich bewusst bedeckt gegeben. Der Vergleichsvorschlag des Gerichts stand zur Prüfung an. Deshalb hat der Kreis Paderborn nach eigener Prüfung des Vergleichsvorschlags am Dienstag, 18. Juni, also einen Tag später, mittags per Fax und per Post den Bürgermeister der Gemeinde Borchen, Reiner Allerdissen, über diesen Vergleichsvorschlag des Gerichts informiert bzw. die Gemeinde im Sinne des Vergleichsvorschlags auch formal angehört. Der Kreis hat in dem Schreiben aufgezeigt, welche Optionen die Gemeinde hat und welches Risiko sie eingehen würde, wenn sie dem Vergleich nicht zustimmt. Gleichzeitig bot der Kreis in diesem Schreiben dem Bürgermeister an, sich bei Fragen an die Fachleute des Kreises zu wenden.
Der Bürgermeister wird in einem Artikel des Westfälischen Volksblatts vom 2. Juli zitiert, in dem er sich enttäuscht zeigt, dass er vom Kreis nicht persönlich informiert wurde und von dem Vergleichsvorschlag aus der Zeitung erfahren habe.
Fakt ist: Der Kreis Paderborn hat mit o.a. Schreiben vom 18. Juni, also einem Tag nach dem Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Minden, den Bürgermeister persönlich informiert, alle Argumente dargelegt und um Erteilung des Einvernehmens gebeten. Gleichzeitig hat der Kreis dem Bürgermeister mitgeteilt, dass das fehlende Einvernehmen der Gemeinde im Falle einer Versagung ersetzt werden könne.
Ein Vergleich hätte Rechtssicherheit für vier Anlagen gebracht und zwar auch für den Fall, dass der Flächennutzungsplan möglicherweise zukünftig von den Gerichten für unwirksam erklärt werden könnte. Seit mindestens 2012 hat in Nordrhein-Westfalen nicht ein einziger Flächennutzungsplan in Bezug auf die Ausweisung von Windkonzentrationsflächen einer gerichtlichen Prüfung Stand gehalten.
In dem Zeitfenster zwischen dem Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Minden am 17. Juni und dem Inkrafttreten des neuen Borchener Flächennutzungsplanes am 25. Juni wäre die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, also ein „Ja“ der Gemeinde zu dem Vorschlag des Gerichts, rechtskonform möglich gewesen.
Es lag also in der alleinigen Verantwortung des Bürgermeisters, dieses Zeitfenster zu nutzen oder verstreichen zu lassen. Der Bürgermeister hat bewusst das Risiko einer unmittelbaren gerichtlichen Prüfung des neuen Flächennutzungsplanes in Kauf genommen. Gleichzeitig hat er damit die Möglichkeit, die Ablehnung von zumindest drei der vier Anlagen dauerhaft rechtskräftig werden zu lassen, verstreichen lassen.
Die vier Windkraftanlagen hätten gar nicht vor Gericht zur Disposition stehen müssen, wäre der alte FNP nicht für ungültig erklärt worden. Fakt ist nämlich, dass der Kreis Paderborn die Gemeinde in den vergangenen Jahren wiederholt gewarnt und ihr geraten hat, den alten Flächennutzungsplan rechtzeitig überarbeiten zu lassen. Spätestens als im Juli 2013 das Oberverwaltungsgericht Münster den Bürener Flächennutzungsplan kippte, war klar, dass die alten Pläne vor Gericht keinen Bestand mehr haben würden. Mit dem Tempo, mit dem die Rechtsprechung die Anforderungen an eine rechtssichere Konzentrationsflächenplanung heraufgesetzt hat, konnten die Städte und Gemeinden in ihren Flächennutzungsplanverfahren kaum noch Schritt halten. Die Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen zeigte seinerzeit ganz offensichtlich, dass hier noch enormer Klärungsbedarf war. Doch auch hier verschloss sich der Bürgermeister den Fakten, schlug alle Warnungen und Vorschläge des Kreises Paderborn in den Wind, bis das Verwaltungsgericht Minden den Flächennutzungsplan der Gemeinde im September 2016 im Rahmen einer inzidenten Überprüfung als unwirksam angesehen hat. Wie viele Anlagen hätten seit 2013 aus Sicht der Gemeinde Borchen verhindert werden können, wenn der Bürgermeister seine gesetzliche Aufgabe erfüllt hätte, den FNP zu überplanen? Viele Flächennutzungspläne sind für unwirksam erklärt worden. Das konnte passieren. In Borchen hat der Bürgermeister jedoch nicht einmal mit der Überarbeitung begonnen, so dass die Nichtigkeit absehbar war.
Der Bürgermeister hat das Angebot des Landrats abgelehnt, dass Fachleute des Kreises im Borchener Rat für Fragen und Antworten zu der komplexen Materie zur Verfügung stehen konnten. Deshalb wird der Landrat jetzt zeitnah die Fraktionsvorsitzenden des Borchener Rates ins Kreishaus einladen. Selbstverständlich ist auch der Bürgermeister zu dem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden eingeladen.
Landrat Manfred Müller: „Hier muss es weitergehen. Wir arbeiten hier für die Menschen im Kreis Paderborn. Da bringt es überhaupt nichts, wenn ein Bürgermeister unsachlich Stimmung macht und auf meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter losgeht, die jeden Tag engagiert ihren Job machen. Das genau verbitte ich mir auf das Entschiedenste!"
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