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17. September 2020

230.000 Führerscheine im Kreis Paderborn müssen umgetauscht werden

Neuer EU-Führerschein ist fälschungssicherer und 15 Jahre gültig

Der neue befristete Führerschein ersetzt alle früheren Varianten – bis 2033 müssen die alten Führerscheine stufenweise umgetauscht werden. Bild: Kreis Paderborn 
Der neue befristete Führerschein ersetzt alle früheren Varianten – bis 2033 müssen die alten Führerscheine stufenweise umgetauscht werden. Bild: Kreis Paderborn
Wer nach dem 19. Januar 2013 seinen Führerschein gemacht hat, ist fein raus. Denn der hat bereits einen neuen EU-Führerschein. Für alle anderen heißt es: Umtauschen! Und das betrifft rund 43 Millionen Bürger in Deutschland. Grund genug für die zuständigen Führerscheinstellen etwas nervös zu werden, denn auf sie kommt eine ungeheure Menge an neuen Anträgen zu. Deshalb hat die Bundesregierung ein Stufenmodell erlassen, das regelt, welche Führerscheine in verschiedenen Etappen bis 2033 umgetauscht werden müssen.

Allein in Deutschland sind zurzeit drei verschiedene Arten von Führerscheinen zulässig: die alten Papierführerscheine, Kartenführerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, sowie ab 2013 die neuen EU-Führerscheine. EU-weit zeigt sich ein noch viel bunteres Bild und neben den verschiedenen Formaten und Farben gelten auch in den einzelnen Ländern verschiedene Vorschriften. Mit der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie wird dieser Wirrwarr vereinheitlicht. Ab 2033 ist nur noch der neue EU-Führerschein, der die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt, gültig. Dieser muss alle 15 Jahre erneuert werden. Dabei wird auch das Foto aktualisiert und der Name kontrolliert, der sich gegebenenfalls durch Heirat oder Scheidung verändert hat. Insgesamt erhofft sich der Gesetzgeber dadurch ein erhöhtes Maß an Sicherheit – für Bürger und Behörden.
Im Kreis Paderborn müssen rund 230.000 Dokumente in den nächsten Jahren umgetauscht werden. Für das Straßenverkehrsamt des Kreises, das sich „An der Talle 7“ in Paderborn befindet, bedeutet dies einen durchschnittlichen Zuwachs an 22.000 Anträgen pro Jahr – zusätzlich zu den durchschnittlich 11.500 regulären Anträgen. Angesichts dieser fast Verdreifachung der Anträge begrüßt das Straßenverkehrsamt das Stufenmodell des Bundes. „Dies wird hoffentlich dazu beitragen, die Wartezeiten für die Bürger so gering wie möglich zu halten“, ist Markus Keßler, Leiter der Führerscheinstelle, optimistisch.

Das Stufenmodell richtet sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers beziehungsweise nach dem Ausstellungsjahr des alten Führerscheins. Zunächst werden bis 2025 alle alten Papierführerscheine umgetauscht. Danach folgen bis 2033 die Kartenführerscheine.

Als erstes müssen die Führerscheininhaber, die noch einen alten Papierführerschein besitzen und zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, den Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen. Dafür haben sie bis zum 19. Januar 2022 Zeit. Mit Ablauf dieser Frist ist der Führerschein ungültig. In den Folgejahren folgen die weiteren Geburtenjahrgänge. Eine genaue Übersicht der Fristen und Umtauschstufen ist auf der Internetseite des Kreises Paderborn zu finden.

Wie kann der Führerschein umgetauscht werden?

Wer einen Führerschein umtauschen will, muss einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Der Umtausch kostet rund 29 Euro pro Dokument. Um den neuen Führerschein zu erhalten, ist es zwingend nötig einmal – entweder bei der Antragsstellung oder bei der Abholung des neuen Führerscheins – persönlich beim Straßenverkehrsamt vorzusprechen und sich dabei mit einem gültigen Ausweispapier auszuweisen. Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins kann entweder persönlich im Straßenverkehrsamt oder per Post eingereicht werden.

Wer den Antrag persönlich einreichen will, kann unter www.kreis-paderborn.de/termin-stva einen Termin buchen. Mitzubringen sind neben einem gültigen Ausweisdokument ein biometrisches Passfoto sowie der der aktuelle Führerschein. Der neue Führerschein wird dann dem Antragsteller nach Hause geschickt.

Wer noch kürzere Wege wünscht, kann den Antrag auch auf der Internetseite des Kreises Paderborn herunterladen (www.kreis-paderborn.de/fs-umtausch) und zusammen mit biometrischem Passbild und einer Unterschrift auf weißem Papier per Post an das Straßenverkehrsamt senden: Kreis Paderborn, Straßenverkehrsamt - Führerscheinstelle, An der Talle 7, 33102 Paderborn. An einer digitalen Antragslösung arbeitet der Kreis Paderborn derzeit mit Hochdruck.

1. Umtauschzeiten für alte Papierführerscheine. Diese richten sich nach dem Geburtsjahr.

 Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Umtauschpflicht bis zum

 Vor 1953
 19.01.2033
 1953 bis 1958
 19.01.2022
 1959 bis 1964
 19.01.2023
 1965 bis 1970
 19.01.2024
 1971 oder später
 19.01.2025


2. Umtauschzeiten für Kartenführerscheine. Diese richten sich nach dem Ausstellungsjahr.

Ausstellungsjahr

Umtauschpflicht bis zum

1999 bis 2001
 19.01.2026
2002 bis 2004
 19.01.2027
2005 bis 2007
 19.01.2028
2008
 19.01.2029
2009
 19.01.2030
2010
 19.01.2031
2011
 19.01.2032
2012 bis 19.01.2013
 19.01.2033


 
 
 

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