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01. Juli 2020

Allgemeinverfügung des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Quarantäne für Tönnies-Beschäftigte sowie deren Haushaltsangehörigen ab dem 3. Juli

Die am 30. Juni veröffentlichte Allgemeinverfügung des NRW-Ministeriums gilt bis zum 17. Juli.

Bild mit einem Teströhrchen 
Bildnachweis: iStock-1201549289_photoguns_NEGATIV

Zum Schutz der Bevölkerung vor einer Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ordnet das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für alle Personen, die im Zeitraum vom 3. Juni bis zum 17. Juni an mindestens einem Tag auf dem Betriebsgelände der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück tätig waren sowie für deren Haushaltangehörigen Quarantäne ab dem 3. Juli an. Die am 30. Juni veröffentlichte Allgemeinverfügung des NRW-Ministeriums gilt bis zum 17. Juli.

Die Quarantäneanordnung gilt für alle, die an dem Tönnies-Standort in Rheda-Wiedenbrück an mindestens einem Tag gearbeitet haben, unabhängig davon, ob sie unmittelbar bei der Firma Tönnies einem Subunternehmer oder einer Leiharbeitsfirma angestellt waren. Unter Quarantäne stehen alle Personen, die mit ihnen in Sammel-, und Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungen oder Einfamilienhäusern leben, heißt es in der Verfügung.

Im Kreis Paderborn wohnen 88 Tönnies-Beschäftigte. Für sie und ihre Haushaltsangehörigen hatte der Kreis Paderborn per Allgemeinverfügung am 22. Juni häusliche Quarantäne angeordnet. Die Angehörigen des Tönnies-Beschäftigten, die im gleichen Haushalt leben, sollten solange zu Hause bleiben, bis ein negatives Testergebnis des Tönnies-Mitarbeitenden vorliegt, längstens bis zum 2. Juli. Zwischenzeitlich waren 14 Tönnies-Beschäftigte und 14 Haushaltsangehörigen positiv getestet worden. Die Allgemeinverfügung des Kreises Paderborn endet am morgigen Donnerstag, 2. Juli. Am 3. Juli tritt die Quarantäneanordnung des NRW-Ministeriums in Kraft.

Die Quarantäne der positiv getesteten Tönnies-Beschäftigten endet, wie bislang auch, mit Ablauf der 14 Tage, sofern sie innerhalb der letzten 48 Stunden keine Covid-19-Symptome entwickelt haben. Haushaltangehörige müssen ohne Ausnahme ab dem 3. Juli bis zum 17. Juli in häuslicher Quarantäne verbleiben. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Infizierte noch am 14. Tag, dem Ende der Inkubationszeit, ansteckend waren und ihre Angehörigen im selben Haushalt infiziert haben.

Die bisher negativ getesteten Tönnies-Mitarbeiter und deren Haushaltsangehörige müssen bis zum 17. Juli in Quarantäne bleiben. Außer alle – sowohl Beschäftigte als auch Haushaltsangehörige - können erneut einen negativen Test vorweisen.

Alle Haushaltsangehörigen von negativ getesteten Tönnies-Beschäftigten mit Wohnsitz Kreis Paderborn, die bereits aus der Quarantäne entlassen worden sind, „müssen nicht erneut in Quarantäne“, erklärt die Leiterin des Paderborner Kreisgesundheitsamtes, Dr. Constanze Kuhnert.

Das Paderborner Kreisgesundheitsamt steht für Fragen zur Quarantäne oder Tests unter der 05251 308-3333, Mo-Fr von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr zur Verfügung.

Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist mit einer neuen Version vom 1. Juli aktualisiert worden und beinhaltet nun auch Ausnahmeregelungen, wer unter welchen Bedingungen im Rahmen einer "Arbeitsquarantäne" am Standort der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück tätig werden darf. Details können der Allgemeinverfügung entnommen werden.

 
 
 

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