18. Dezember 2020
- Landwirte, Schlachthöfe, Tierarztpraxen und weitere Einrichtungen werden in den kommenden Tagen mit persönlichen Schreiben über den Wechsel informiert -
Schlachtabfälle, verendete oder tot geborenen Tiere in landwirtschaftlichen Betrieben oder auch verendete Haustiere in Tierarztpraxen oder Tierheimen müssen fachgerecht entsorgt werden.
Die so genannte Tierkörperbeseitigung ist Teil der Tierseuchenbekämpfung. Verhindert werden soll, dass es zur Übertragung von Tierseuchen- und Krankheitserregern kommt. Keinerlei tierische Nebenprodukte, die nicht zum Verzehr geeignet sind, dürfen in die Nahrungsmittelkette gelangen, um Mensch und Tier zu schützen. Die fachgerechte Tierkörperbeseitigung ist eine hoheitliche Aufgabe, die in der Europäischen Union umfassend und streng geregelt ist.
Im Kreis Paderborn übernimmt ab dem 1. Januar 2021 die Firma SecAnim mit ihrem Standort in Lünen diese Aufgabe im Auftrag desAmtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn Die Tierkörperbeseitigung beinhaltet die Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten unter Beachtung aller gesetzlichen Anforderungen. „Wir haben mit SecAnim einen erfahrenen Dienstleister beauftragen können, der ab dem kommenden Jahr das alles für uns professionell und sicher leisten soll“, unterstreicht Dezernent Michael Beninde.
Der Vertrag mit dem bisherigen Entsorgungsunternehmen läuft zum Jahresende aus.
„Wir haben im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung verschiedenen Angebote eingeholt und geprüft“, erläutert die Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Elisabeth Altfeld.
Die Laufzeit des neuen Vertrages beträgt vier Jahre. Für die Kunden ändert sich die Telefonnummer:
„Wir freuen uns sehr, nun auch für den Kreis Paderborn diese verantwortungsvolle Aufgabe leisten zu können“, betont Bernd Sroka, Geschäftsführer von SecAnim. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen wird das Unternehmen alle bisherigen Kunden des vorherigen Dienstleisters in den nächsten Tagen schriftlich informieren. In diesem Schreiben werden die Kunden auch über eine App informiert, in der alle relevanten Daten wie Betriebsnummer und Anschrift hinterlegt werden können, so dass die Abholung künftig ganz einfach und völlig unkompliziert beauftragt werden kann.
Kreis Paderborn
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