16. Dezember 2020
- Auch Anforderung von Antragsunterlagen per Mail möglich – Kontaktvermeidung während des Lockdowns
Eigentlich war die Freischaltung des neuen Online-Antrages im Straßenverkehrsamt erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt geplant.
Doch: „Wir müssen zum Schutz der Mitarbeitenden und der Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren“, erklärt Jürgen Niggemeyer, Leiter des Straßenverkehrsamtes.
Daher plante das Amt kurzfristig um und ermöglicht ab sofort, Anträge auf den Führerscheinumtausch digital im neuen Serviceportal des Kreises Paderborn zu stellen. Auch ein Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines bei Verlust oder Diebstahl ist möglich. Rund 230.000 Führerscheindokumente müssen in den nächsten Jahren im Kreis Paderborn umgetauscht werden. Sowohl die alten Papierführerscheine als auch die Kartenführerscheine, die ab 1999 ausgegeben wurden, verlieren ihre Gültigkeit und werden durch den neuen EU-Führerschein ersetzt. Der Antrag auf Führerscheinumtausch kann ab sofort online im Serviceportal gestellt werden unter der Adresse www.kreis-paderborn.de/fuehrerschein-antrag.
„Leider ist es noch nicht möglich, das komplette Antragsverfahren online abzuwickeln“, erklärt Niggemeyer. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nach der eigentlichen Antragstellung, die online erfolgt, folgende Dokumente an das Straßenverkehrsamt per Post schicken: die Antragsbestätigung, ein biometrisches Passbild, den alten Führerschein im Original, eine Unterschrift auf weißem Papier sowie eine Kopie des (Personal-)Ausweises. „Der Antragsteller wird danach möglichst zeitnah eine vorläufige Fahrerlaubnis, den entwerteten Altführerschein sowie einen Gebührenbescheid über knapp 30 Euro von der Führerscheinstelle übersandt bekommen. Der neue Führerschein wird von der Bundesdruckerei rund 14 Tage später unmittelbar nach Hause geschickt“, erläutert der Leiter der Führerscheinstelle, Markus Keßler, das neue Verfahren.
Wer lieber den Antrag auf althergebrachten Weg stellen möchte, für den hat Markus Keßler noch einen zusätzlichen Antragsweg für den Führerscheinumtausch parat:
„Wer uns eine E-Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de schreibt, dem senden wir die vollständig vorausgefüllten Antragsunterlagen zum Umtausch umgehend auf dem Postweg zu.“
In der E-Mail müssen das Anliegen sowie der vollständige Name, das Geburtsdatum und ggfs. Geburtsname des Antragsstellers genannt sein. Der Bürger muss anschließend das vom Straßenverkehrsamt ausgefüllte Formular nur noch kontrollieren, unterschreiben und den Antrag mit den gleichen Unterlagen wie beim Online-Antrag zurücksenden.
Ziel des Straßenverkehrsamtes ist es, möglichst zeitnah Online-Anträge für den größten Teil seiner Dienstleistungen bereitzustellen. Demnächst werden auch die Anträge auf Verlängerung von Fahrerlaubnissen, Internationale Führerscheine oder Fahrgastbeförderungsscheine im Serviceportal angeboten. „Die neue Online-Antragstellung, aber auch die Antragstellung per E-Mail erleichtern den Bürgern den Umtauschvorgang erheblich. Dies war unser ursprünglicher Gedanke hinter diesen Planungen. Durch die kurzfristige Freischaltung erhoffen wir uns nun allerdings auch, einen Antragsrückstau durch den Lockdown zu verhindern und eine fristgerechte Antragsbearbeitung sicherstellen zu können“, so Niggemeyer und Keßler.
Eine persönliche Vorsprache im Straßenverkehrsamt ist auch momentan weiterhin möglich. Allerdings ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung unter www.kreis-paderborn.de/termin-stva. „Wir werden den Publikumsbetrieb so lange es vertretbar ist aufrechterhalten. Ungeachtet dessen sind auch wir und jede und jeder Einzelne im Kreis Paderborn dafür verantwortlich, Kontakte so weit möglich zu vermeiden“, wirbt Amtsleitung Jürgen Niggemeyer noch einmal ausdrücklich um die Nutzung der neuen kontaktlosen Antragsmöglichkeiten.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Umtauschpflicht bis zum |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ausstellungsjahr | Umtauschpflicht bis zum |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 19.01.2013 | 19.01.2033 |
Kreis Paderborn
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33102 Paderborn
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