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18. November 2020

Kreisbrandmeister Elmar Keuter stehen zwei Stellvertreter zur Seite:

Paderborner Kreistag bestellt Andreas Müller zum neuen stellvertretenden Kreisbrandmeister, Christoph Müller für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt

Kreisbrandmeister Elmar Keuter, seine Stellvertreter Andreas und Christoph Müller sowie Landrat Christoph Rüther bei der Amtseinführung der stellvertretenden Kreisbrandmeister während der Kreistagssitzung in der Sporthalle des Schloss Neuhäuser Berufskollegs. Foto: VdF/Ralph Meyer 
Kreisbrandmeister Elmar Keuter, seine Stellvertreter Andreas und Christoph Müller sowie Landrat Christoph Rüther bei der Amtseinführung der stellvertretenden Kreisbrandmeister während der Kreistagssitzung in der Sporthalle des Schloss Neuhäuser Berufskollegs. Foto: VdF/Ralph Meyer
Der Paderborner Kreistag hat am Montagabend, 16. November, Andreas Müller (48) für sechs Jahre zum stellvertretenden Kreisbrandmeister bestellt. Gleichzeitig wurde der stellvertrtetende Kreisbrandmeister Christoph Müller (41) für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt. Damit stehen Kreisbrandmeister Elmar Keuter (58) jetzt zwei Stellvertreter zur Seite.

Andreas Müller gehört seit 25 Jahren der Freiwilligen Feuerwehr Büren an. Seit 2006 ist er dort der Leiter der Feuerwehr. Zuvor war er drei Jahre lang Zugführer in der früheren Kreisstadt. Zum Jahresende wird er das Amt des Wehrführers niederlegen. Christoph Müller gehört der Freiwilligen Feuerwehr Lichtenau seit 1997 an. Seit 2014 hat er das Amt des stellvertretenden Kreisbandmeisters inne. Von 2010 bis 2016 war er außerdem stellvertretender Leiter der Feuerwehr in Lichtenau.

Per Gesetz unterstützen die Kreisbrandmeister die Landräte bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Paderborn und veranlassen als Leiter der Kreiseinsatzleitung die operativ-taktischen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Großschadenslagen. Kreisbrandmeister Keuter ist zugleich Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren (VdF) im Kreis Paderborn. Die zehn kommunalen Wehren im Kreis Paderborn verfügen zusammen über rund 2.700 aktive Einsatzkräfte.
Hintergrund:
Die Bestellung des Kreisbrandmeisters ist im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geregelt. Danach wird der Kreisbrandmeister vom Kreistag bestellt. Das bisherige Vorschlagsrecht des Bezirksbrandmeisters wurde auf den Landrat übertragen. Dieser hört zuvor die Leiter der Feuerwehren der Städte und Gemeinden des Kreises und den Bezirksbrandmeister an.

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