Wer sein neues Auto finanziert, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) bei der Bank oder dem Autohaus hinterlegen. Nachteil: Bei vielen Änderungen– zum Beispiel Namensänderung, Umzug oder Umschreibung – müssen die Papiere an die Kfz-Zulassungsstelle geschickt werden. Ab sofort können Fahrzeughalter selbst online überprüfen, ob die Dokumente bereits bei der Zulassungsstelle vorliegen.
Meist dauert es einige Tage, bis die Bankinstitute die Papiere auf den Weg schicken und diese dann per Post eintreffen. „Das ist für den Bürger lästig, da er unter Umständen mehrmals nachfragen muss, oder er kommt gar persönlich in die Zulassungsstelle und wir müssen ihn dann leider unverrichteter Dinge wegschicken“, erklärt Angie Reeh, Leiterin des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn. Nun geht es einfacher und schneller: Dafür benötigt der Bürger lediglich die Nummer der Zulassungsbescheinigung II sowie das amtliche Kennzeichen des Autos oder den Nachnamen des Fahrzeughalters. Diese Angabe kann er online auf der Internetseite des Kreises eingeben und erfährt, ob die Papiere eingetroffen sind. „So lassen sich unnötige Telefonate ersparen und die Auskunft steht rund um die Uhr zur Verfügung“, freut sich Reeh.