Allgemeinverfügung des Kreises Paderborn am Samstag, 20. Juni in Kraft getreten
Aktualisierung Montag, 22. Juni
Alle am Unternehmensstandort Rheda-Wiedenbrück beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Haushaltsangehörigen mit Wohnsitz im Kreis Paderborn stehen unter angeordneter Quarantäne und müssen sich testen lassen. Diese Anordnung gilt für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im direkten Anstellungsverhältnis, zur Tönnies-Unternehmensgruppe oder zu Subunternehmen stehen, selbständig sind oder dort im Auftrag der Tönnies-Unternehmensgruppe, tätig sind. Die Tönnies-Mitarbeitenden bleiben, unabhängig vom Testergebnis, bis zum 2. Juli in häuslicher Quarantäne. Angeordnet wurde für die Beschäftigten zudem eine so genannte Arbeitsquarantäne. Sofern kein positives SARS-CoV-2-Testergebnis vorliegt und sie symptomfrei sind, dürfen sie sich auf direktem Wege, ohne Unterbrechung, zum Betriebsstandort begeben und dort, im Rahmen des mit dem Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh abgestimmten Konzepts „Arbeitsquarantäne“, tätig werden. Dies gilt nur, soweit sie eine vom Kreis Gütersloh ausgestellte Bescheinigung für die Arbeitsquarantäne erhalten haben. Die Angehörigen des Tönnies-Beschäftigten, die im gleichen Haushalt leben, müssen solange zu Hause bleiben, bis ein negatives Testergebnis des Tönnies-Mitarbeitenden vorliegt, längstens bis zum 2. Juli.
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Pressemitteilung vom 19. Juni:
Der Corona-Ausbruch im benachbarten Kreis Gütersloh macht an der Kreisgrenze nicht halt: Seit Donnerstag, 18. Juni, sind 10 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Kreis Paderborn dem Ausbruchsgeschehen bei der Firma Tönnies mit Sitz im 67 km entfernt liegenden Rheda-Wiedenbrück zuzuordnen. Da derzeit noch Tausende von Testergebnissen ausstehen, ordnet Landrat Manfred Müller vorsorglich für alle rund 50 Beschäftigten der Firma Tönnies, die ihren Wohnsitz im Kreis Paderborn haben, eine häusliche Quarantäne an. Die Quarantäne gilt für 14 Tage, unabhängig davon, ob die Mitarbeitenden des Unternehmens Symptome zeigen oder nicht. Den Angehörigen, die mit ihnen in häuslicher Wohngemeinschaft leben, wird dringend empfohlen, ebenfalls zu Hause zu bleiben. Die entsprechende Allgemeinverfügung trat am Samstag, 20. Juni in Kraft.
Die Infizierten sind isoliert, die Kontaktpersonen stehen unter Quarantäne. In den nächsten Tagen werden nach Angaben des Kreises Gütersloh rund 5000 Beschäftigte des Unternehmens getestet. Da bis zum Vorliegen der Testergebnisse noch einige Tage ins Land ziehen, „möchten wir sicherstellen, dass die Infektionsketten hier vor Ort sich erst gar nicht bilden oder erfolgreich unterbrochen werden“, betont Landrat Manfred Müller.
Der Landrat kündigt zudem an, am kommenden Montag, 22. Juni, im Rahmen der Kreistagssitzung im Berufskolleg in Schloß Neuhaus umfassend über das derzeitige Corona-Geschehen und die Maßnahmen des Kreises zu berichten.
Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 20. Juni in Kraft.
Den Text der Allgemeinverfügung, veröffentlicht im Amtsblatt, finden Sie hier.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden