20. August 2020
Kreis Paderborn berät Wohnungs- und Eigenheimbesitzende
Für bauliche Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück stellt das Land Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr Fördermittel zur Verfügung. Wer seinen Wohnraum barrierefrei gestalten, die Energieeffizienz seines Hauses erhö
hen, bestehenden Wohnraum erweitern oder besser vor Einbrechern schützen will, kann auf staatliche Unterstützung zählen.
Die Förderung erfolgt mit Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens jedoch 100.000 Euro pro geförderter Wohnung. Auf Antrag kann ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 20 Prozent des nach Prüfung des Kostennachweises anerkannten Darlehens gewährt werden. Wer beim Umbau an die Umwelt denkt, wird zusätzlich belohnt: Wird ein überdurchschnittlicher energetischer Standard erreicht oder die Wärmedämmung ausschließlich mit ökologischen Dämmstoffen ausgeführt, erhöht sich der Tilgungsnachlass zusätzlich um 5 Prozent. Es sind somit maximal 30 Prozent Tilgungsnachlass möglich.
Für die Förderdarlehen sind während des Zeitraums der Zinsbindung – wahlweise 20 oder 25 Jahre – jährlich ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent, eine Tilgung von 2 Prozent und ab dem elften Jahr Zinsen von 0,5 Prozent zu entrichten.
Bei Mietwohnungen gelten für den Zeitraum der Zinsbindung sogenannte Mietpreis- und Belegungsbindungen. Dies bedeutet, dass je nach Kommune im Kreis Paderborn nach Fertigstellung der geförderten Maßnahmen nur eine monatliche Kaltmiete von 5,80 bis 6,20 Euro pro Quadratmeter erhoben werden darf, die jährlich um 1,5 Prozent der Ausgangsmiete erhöht werden kann. Zudem dürfen die geförderten Wohnungen bei Neuvermietung nur an Personen mit gültigem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Einen Wohnberechtigungsschein kann z. B. ein 4-Personen-Haushalt mit zwei Kindern dann erhalten, wenn sein Bruttoarbeitseinkommen jährlich den Betrag von ca. 54.600 Euro nicht überschreitet. Für ein Rentnerehepaar gilt grundsätzlich eine Grenze von jährlich fast 30.000 Euro (Bruttorenten).
Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn ihr Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen, die individuell ermittelt werden, nicht übersteigt.
In 2019 wurde dieses Förderangebot im Kreis Paderborn kaum in Anspruch genommen. Es wurden lediglich Fördermittel von ca. 17.000 Euro gewährt.
Interessierte Eigentümer berät das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn telefonisch oder persönlich nach vorheriger Terminabsprache.
Weitere Informationen unter:05251 308-6322 oder -6323.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
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