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26. April 2021

Corona-Notbremse: Ab Mittwoch, 28. April schärfere Regeln für den Einzelhandel

Einkaufen mit Terminvereinbarung untersagt, bestellte Ware kann weiter abgeholt werden

Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken, Gartenmärte und Tierbedarf bleiben geöffnet, auch Buchhandlungen dürfen geöffnet bleiben, hier darf allerdings nur mit Termin eingekauft werden

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat per Allgemeinverfügung festgestellt, dass im Kreis Paderborn ab Mittwoch, 28. April, der Schwellenwert der Sieben-Tages-Inzidenz von 150 im Sinne des neuen Infektionsschutzgesetzes überschritten wird und deshalb die schärferen Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse für den Einzelhandel greifen: Ab kommenden Mittwoch, 28. April geht nur noch das so genannte „Click und Collect“: Die Läden müssen schließen, das Einkaufen mit Termin ist untersagt. Lediglich bestellte Ware darf abgeholt werden.

Ausgenommen davon sind laut § 28 b des neuen, bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes die Geschäfte des täglichen Bedarfs (priorisierte Läden) wie Supermärkte, Wochenmärkte, auf denen nur Lebensmittel verkauft werden, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Sie dürfen jedoch nur ihr übliches Sortiment verkaufen. Dabei müssen Mindestabstände eingehalten werden. Die Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar) tragen. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden ist begrenzt.

Buchhandlungen sind im neuen Infektionsschutzgesetz ausdrücklich genannt und somit privilegiert. Sie dürfen also auch geöffnet bleiben, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz über der 150 im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gilt. In der Coronaschutzverordnung NRW in der Fassung ab dem 23. April haben sie diese Priorisierung nicht. Das Land NRW kann die Bundesregelungen verschärfen aber nicht lockern. Deshalb gelten für Buchhandlungen die schärferen NRW-Coronaregeln. Sie dürfen geöffnet bleiben: Aber Einkaufen geht nur mit Termin. Maximal ein Kunde pro 40 qm darf sich dort aufhalten. Die Rückverfolgbarkeit von Kontakten muss sichergestellt sein. Ein negativer Schnelltest ist nicht erforderlich.

Die Corona-Notbremse greift im Kreis Paderborn seit Samstag, 24. April

 
 
 

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