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17. August 2021

27 Neuinfektionen, Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 62,7

Neue Coronaschutzverordnung tritt am Freitag, 20. August in Kraft

CoronaUpdate Headerbild mit einem dargesteltem Virus
Corona-Update vom 17. August 2021 Foto: © iStock.com/ BlackJack3D

27 Neuinfektionen sind laut Lagebericht des Kreises Paderborn dazu gekommen, Stand: 17. August, 11 Uhr. 41 weitere Corona-Erkrankte haben eine akute Infektion überstanden und gelten als genesen. Unterm Strich sind aktuell 356 Menschen im Kreis Paderborn mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert (aktive Fälle). Die Zahl der im Krankenhaus behandelten Corona-Patienten steigt auf 25, von denen sieben intensivmedizinisch behandelt werden müssen. 1.201 Personen befinden sich in Quarantäne.

Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 62,7 und liegt den sechsten Tag über dem Grenzwert von 35. Aber: Am Freitag, 20. August, tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft, die ganze acht Seiten lang ist und bereits durch die Kürze den Grundsatz signalisiert: So einfach wie möglich. So viel Alltag wie möglich. Geimpften und Genesensen sollen alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Die neue Coronaverordnung kennt keine Inzidenzstufen mehr sondern einen maßgeblichen Inzidenzwert, die 35. Liegt nach den Feststellungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt oder landesweit an fünf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder darüber, gilt dort die so genannte „3G-Regel“: Vollständig Geimpfte und Genesene haben überall Zutritt, also beispielsweise auch in der Innengastronomie, Hotels, oder Veranstaltungen in Innenräumen. Alle anderen müssen ab einer Inzidenz von 35 für bestimmte Veranstaltungen und Dienstleistungen negativ getestet sein.

Wird der Wert auch im Landesdurchschnitt überschritten, gilt die 3-G-Regel“ landesweit. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag, 20. August, einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen, so das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Die Regelungen im Einzelnen:

3G-Nachweis

Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

- Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
- Sport in Innenräumen
- Innengastronomie
- Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, Fußpflege)
- Beherbergung (nach vier Tagen ist ein weiterer Test vorzulegen)
- Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.

Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Nicht immunisierte Beschäftigte, die nach dem 1. Juli mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub oder vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen dem Arbeitgeber dem Arbeitgeber bei Rückkehr einen Negativtestnachweis vorlegen oder bei vor oder bei Beginn der Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitstag einen dokumentierten beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung durchführen.


Maskenpflicht und AHA+L-Regeln

Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).
Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Maske im Alltag tragen) und regelmäßiges Lüften gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Hintergrund zur Sieben-Tage-Inzidenz:

Liegt nach den Feststellungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Tagen bei dem Wert von 35 oder darüber, tritt die „3G-Regel“ in Kraft. Maßgeblich sind die vom Robert Koch-Institut unter www.rki.de/inzidenzen veröffentlichten Werte. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht die entsprechenden Feststellungen – auch unter Berücksichtigung der Daten vor Inkraftreten der Verordnung am 20. August – täglich aktuell unter www.mags.nrw. Diese werden ab dem Tag nach der Veröffentlichung wirksam. Die Beschränkungen entfallen wieder, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Tagen hintereinander unter dem Wert von 35 liegt.

Das Corona-Geschehen im Kreis Paderborn im Überblick:

Grafiktabelle der bestätigten Fälle, der Todesfälle, der Genesenen und der aktiven Fälle eingeteilt in Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn © Kreis Paderborn
Grafiktabelle der bestätigten Fälle, der Todesfälle, der Genesenen und der aktiven Fälle eingeteilt in Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn © Kreis Paderborn

Update Corona-Impfungen im Kreis Paderborn

Im Kreis Paderborn sind bislang 183.008 Menschen (59,45 %) vollständig geimpft. 197.899 (64,29 %) haben ihre Erstimpfung erhalten (Stand, 17. August). Die Angaben entstammen dem Impfbericht der Kassenärztlichen Vereinigung.

Wo man sich wann mit welchem Impfstoff impfen lassen kann

Tage der offenen Tür im Impfzentrum in Salzkotten –
Impfen ohne Termin für alle ab 16 Jahren im Impfzentrum in der Sälzerhalle in Salzkotten

Öffnungszeiten:
Mo, 16.8. und Di, 17.8., geschlossen

Mi, 18.8. – Sa, 21.8., 14:00 – 19:30 Uhr

Durchgeführt werden sowohl Erstimpfungen als auch Zweitimpfungen. Angeboten werden die Impfstoffe BioNTech (ab 16 Jahren) sowie Moderna (ab 18 Jahre).

Sonntag, 22.8. geschlossen


Impfungen mit Termin für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren mit BioNTech im Impfzentrum
Sa, 21.8., 14 bis 19:30 Uhr

Termine können hier online vereinbart werden. Weitere Infos: kreis-paderborn.de/impfen


Lokale Impfaktionen - Impfen ohne Termin für alle ab 16 Jahre am kommenden Wochenende

Parkplatz Mc Donalds, Detmolder Straße in Paderborn
Fr, 20.8., 17 – 22:30 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (ab 18 Jahren).

Schützenhalle Bad Wünnenberg (Schützenstraße 16)
So, 22.8., 10:00 – 13:00 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (ab 18 Jahren).

Schützenhalle Haaren (Wewelsburger Straße 6)
So, 22.8., 14:00 bis 16:00 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (ab 18 Jahren).

Jobcenter Paderborn, Rathenaustraße 28 in Paderborn
Di, 24.8., 10:00 – 15:00 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (ab 18 Jahren).


Impfaktionen an den Berufskollegs für alle ab 16 Jahren

Berufskollegzentrum am Maspernplatz in Paderborn
Mi, 25.8., Do, 26.8., 09:00 – 15 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (zugelassen ab 18 Jahren).

Gregor-Mendel-Berufskolleg, Bleichstraße 41 a in Paderborn
Freitag, 27.8., 09:00 – 15 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (zugelassen ab 18 Jahren).

Edith-Stein-Berufskolleg, Am Rolandsbad 4, Paderborn
Di, 31.8., 09:00 – 15 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (zugelassen ab 18 Jahren).

Berufskolleg Schloß Neuhaus, An der Kapelle 2, Paderborn
Mi, 1.9., 09:00 – 15 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (zugelassen ab 18 Jahren).

Beim Impfstoff des Herstellers von Johnson & Johnson (ab 18 Jahren) reicht eine Impfdosis für einen vollständigen Impfschutz aus.

Mitzubringen zu den Impfungen ist ein Lichtbildausweis, die Krankenversicherungskarte, und falls vorhanden, der Impfpass.

#ÄrmelHoch

Wenn Sie weitere Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Gesundheitsamtes,
 05251 308-3333,
erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

Tel. 05251 308-9800
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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