Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

09. März 2021

Mindestens einmal pro Woche: Kostenlose Corona-Schnelltests im Kreis Paderborn ab sofort möglich

Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn können mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Coronaschnelltest (PoC-Antigen-Test) durchführen lassen.

Kostenlose Corona-Schnelltests im Kreis Paderborn Symbolbild © iStock.com - Taechit Taechamanodom
Symbolbild - Kostenlose Corona-Schnelltests im Kreis Paderborn © iStock.com - Taechit Taechamanodom

Vier Apotheken und privaten Testzentren in Paderborn, Delbrück und Hövelhof bieten die Coronaschnelltest (PoC-Antigen-Test) bereits an.

Landrat Christoph Rüther hat sich in einer heutigen Videokonferenz mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern darauf verständigt, dezentralisiert und somit vor Ort schnellstmöglich die Struktur für weitere Anlaufstellen zu schaffen.

 
Landrat Christoph Rüther: „Ich bin sehr dankbar, dass wir sofort loslegen können. Gerade jetzt, wo wir mit den Lockerungen beginnen, sind Schnelltests ein wesentlicher Baustein, um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen und natürlich auch den Zugang zu sensiblen Bereichen zu steuern".

Auch für gesichtsnahe Dienstleistungen wie von Friseuren oder Kosmetikern, bei denen die Maske nicht getragen werden kann, ist in der geltenden Coronaschutzverordnung ein vorheriger tagesaktueller Test vorgesehen. Das Bundesgesundheitsministerium hat mit einer Neufassung der Coronavirus-Testverordnung die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen. Eine Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales regelt die Umsetzung: Unter anderem können Ärzte, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen und auch private Testzentren diese Tests anbieten. Diejenigen, die bereits vor dem 8. März Schnelltests angeboten haben und die in der Allgemeinverfügung genannten Auflagen (zum Beispiel in puncto Hygienemaßnahmen, genügend Räume, um Mindestabstände einzuhalten, Schutzausrüstung, sachgerechte Probenahme) können dies übergangsweise auch weiterhin anbieten und sind durch die Allgemeinverfügung des Landes bis zum 15. März automatisch beauftragt.

Ärzte, die künftig Schnelltests anbieten möchten, können das formlos beim Kreisgesundheitsamt anzeigen,

per E-Mail unter verwaltungsleitung53@kreis-paderborn.de.

Weitere Anbieter können die Durchführung von Schnelltests beim Kreisgesundheitsamt beantragen und können dann, wenn sie alle Auflagen erfüllen, mit dieser Leistung beauftragt werden: Für den Betrieb eines Testzentrums sind infektions- und arbeitsschutzrechtliche sowie medizinproduktrechtliche Vorschriften zu beachten.

Das Antragsformular finden Sie hier.

Die Mindestanforderungen für Teststellen finden Sie hier.


Landrat Christoph Rüther: „Ich hoffe sehr, dass sich hier viele melden, mitziehen und uns helfen, die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen".

Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung. Bürgerinnen und Bürger müssen vor Ort schriftlich benennen, wann sie zuletzt getestet worden sind. Denn es gilt die Regel: Ein Test pro Woche. Die Getesteten erhalten vor Ort einen Nachweis über das Testergebnis. Das Ergebnis liegt in der Regel nach 15 Minuten vor. Ist der Schnelltest positiv, erfolgt umgehend eine Meldung an das Gesundheitsamt. „Jeder mit einem positiven Schnelltest muss sich sofort in Quarantäne begeben“, betont Dr. Constanze Kuhnert, Leiterin des Paderborner Kreisgesundheitsamtes. Auch sollte umgehend eine PCR-Diagnostik erfolgen, um den Schnelltest abzusichern. Derzeit wird noch geklärt, ob diese direkt im Anschluss in der Anlaufstelle für Schnelltests und/oder beim Hausarzt durchgeführt werden kann.

Anlaufstellen werden in den kommenden Tagen, je nach Anträgen und der Beauftragung durch das Gesundheitsamt, ausgebaut und fortlaufend aktualisiert und veröffentlicht.

 
 
 

Alle Informationen inklusive der Auflistung aller Testellen, die kostenlose Schnelltests anbieten, finden Sie hier.

Die Liste wird fortlaufend aktualisiert.

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

Tel. 05251 308-9800
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren
 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“