09. März 2021
Aufstallpflicht für das gesamte Kreisgebiet bleibt bestehen
Das Veterinäramt des Kreises Paderborn hat seine Untersuchungen von Geflügelhaltern im Sperrbezirk abgeschlossen – zur Erleichterung der Veterinäre ergaben sich keine weiteren Verdachtsfälle auf Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt.
„Wir haben alle Geflügelbestände im Sperrbezirk untersucht. Wir konnten keine Tiere mit Krankheitsanzeichen der Geflügelpest feststellen, ebenfalls gab es keine vermehrten oder auffälligen Todesfälle unter den Tieren“, erklärt Dr. Marlies Bölling, stellvertretende Leiterin des Veterinäramtes und zuständig für Tierseuchenbekämpfung.
Auch bei Wildvögeln gibt es bisher keine Verdachtsfälle. „Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger haben uns in den letzten Tagen rund 20 tote Wildvögel gemeldet. Wir sind jeder Meldung nachgegangen, haben die verendeten Vögel eingesammelt und zur Untersuchung ins Labor gebracht. In keinem Fall konnte bisher eine Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest nachgewiesen werden“, so Dr. Bölling.
„Die Ausstallpflicht gilt ausdrücklich für den gesamten Kreis und nicht nur für den Sperrbezirk, da in OWL auch weitere Fälle von Geflügelpest aufgetreten sind“, betont die Leiterin des Veterinäramtes Dr. Elisabeth Altfeld.
Dadurch soll der Kontakt zu Wildvögeln und somit die Einschleppung in Geflügelhaltungen wirksam verhindert werden. Wildgänse und Wildenten gelten als Träger der Erreger der Geflügelpest.
Aktuelle Ermittlungen des Veterinäramtes haben ergeben, dass einige Geflügelhalter zurzeit kein Geflügel mehr halten. Daher sind aktuell 48 Geflügelhaltungen im Sperrbezirk vorhanden.
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