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24. März 2022

Detektivarbeit gehört auch mit zur Aufgabe

Die Betreuungsstelle des Kreises Paderborn sucht rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

Gemeinsam helfen sie den Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht alleine regeln können – Christine Arndt (links) und die rechtliche Betreuerin Gunda Köster Fotorechte: Kreis Paderborn, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Meike Delang 
Gemeinsam helfen sie den Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht alleine regeln können – Christine Arndt (links) und die rechtliche Betreuerin Gunda Köster Fotorechte: Kreis Paderborn, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Meike Delang

„Man muss Menschen mögen und mit ihnen eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen können“, beschreibt Gunda Köster, die wichtigste Voraussetzung für ihren Beruf. Als rechtliche Betreuerin ist es ihre Aufgabe, Menschen zu schützen und zu unterstützen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. „Jeder von uns kann in die Lage kommen, nicht mehr eigenverantwortlich handeln zu können“, weiß auch Christine Arndt von der Betreuungsstelle des Kreises Paderborn. Ein Unfall, ein Schlaganfall oder altersbedingt – plötzlich spielt der Kopf nicht mehr mit und der Mensch braucht jemanden an seiner Seite, der seine finanziellen, rechtlichen oder gesundheitlichen Belange klärt.

Seit zehn Jahren verhilft Köster den von ihr betreuten Menschen dazu, ein möglichst eigenständiges Leben nach ihren Vorstellungen führen zu können. Neben dem Kontakt zu Menschen gibt es auch einen weiteren wichtigen Aspekt an ihrer Arbeit, der ihr Freude bereitet. Das ist der Teil, den sie die „Detektivarbeit“ nennt. „Ich finde es spannend zu gucken, was unter den rechtlichen Rahmenbedingungen geht und wie ich das Beste für meine Klienten herausbekomme“, so Köster. Warum sie sich dafür wie Sherlock Holmes auf die Suche machen muss? Viele ihrer Klientinnen und Klienten sind nicht in der Lage mitzuhelfen. Zum Beispiel überweist die Pflegekasse für eine über 90-jährige demente Seniorin nur die Hälfte der Pflegekosten. Dann beginnt Gunda Köster zu recherchieren, ob es zum Beispiel Ansprüche bei der Krankenkasse oder Beihilfe geben könnte. In anderen Fällen sucht sie akribisch nach noch lebenden Verwandten, die sich um die betreute Person kümmern können.

Einen großen Teil ihrer Arbeit verbringt die rechtliche Betreuerin am Schreibtisch oder am Telefon: Einer jungen lernbehinderten Klientin, die zu ihrem Freund gezogen ist, hilft Köster bei der Wohnsitz-Ummeldung. Für einen schwerstabhängigen Suchtkranken, der seit vielen Jahren bei keinem Arzt mehr war, vereinbart sie Untersuchungstermine. Für einen anderen Klienten macht sie die Steuererklärung. „Man muss beides mögen: sowohl die Arbeit mit den Menschen als auch die am Schreibtisch“, so Gunda Köster. Bevor sie sich als rechtliche Betreuerin selbstständig machte, war die gelernte Sozialarbeiterin unter anderem in der Altenhilfe tätig, hat mit psychisch Kranken gearbeitet und eine Fortbildung zur Schuldnerberaterin absolviert.

Mit ihrer beruflichen Vorerfahrung und Ausbildung deckt Gunda Köster viele Bereiche ihrer jetzigen Tätigkeit ab. Doch eine so umfassende Ausbildung im sozialen Bereich ist keine Voraussetzung, um als rechtlicher Betreuer oder Betreuerin ernannt zu werden. Beispielsweise können sich auch Rechtsanwälte oder Personen mit einer verwaltungs- oder kaufmännischen Ausbildung bewerben. „Wir als Betreuungsstelle stehen den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern zur Seite, beraten sie, helfen bei Fragen weiter und vermitteln Fortbildungen“, erklärt Christine Arndt. Bestellt werden rechtliche Betreuerinnen und Betreuer von Betreuungsgericht. Die zuständige Betreuungsstelle schlägt dem Gericht zuvor einen Betreuer oder eine Betreuerin vor. Aufgabe der Betreuungsstelle ist es auch, Bewerbungen von Personen, die gerne in der Berufsbetreuung arbeiten möchten, entgegenzunehmen, sie in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen und sie auf ihre Eignung hin zu überprüfen.

Viel Schreibtischarbeit gehört dazu beim Einsatz für Menschen, die Unterstützung brauchen – rechtliche Betreuerin Gunda Köster regelt die Angelegenheiten ihrer Klienten  Fotorechte: Kreis Paderborn, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Meike Delang
Viel Schreibtischarbeit gehört dazu beim Einsatz für Menschen, die Unterstützung brauchen – rechtliche Betreuerin Gunda Köster regelt die Angelegenheiten ihrer Klienten Fotorechte: Kreis Paderborn, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Meike Delang
 

Geben Betreuungsstelle und Betreuungsgericht grünes Licht, können sie sich als rechtlicher Betreuer selbstständig machen oder sich einem Betreuungsbüro anschließen.

„Die Aufgabe ist anspruchsvoll und facettenreich. Und sie dient Menschen, die besonderen Schutz und Unterstützung durch vertrauensvolle und qualifizierte Personen benötigen“, betonen Köster und Arndt.

Wer sich für diese Tätigkeit interessiert,

kann sich an Christine Arndt von der Betreuungsstelle des Kreises Paderborn wenden unter 05251 308-5065 oder

ArndtC@kreis-paderborn.de.

Darüber hinaus gibt es Informationen zu dem Arbeitsfeld, den Voraussetzungen und Bewerbungsmöglichkeiten unter:

www.kreis-paderborn.de/betreuungsstelle

 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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