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06. September 2023

Erinnerung an den Führerscheinumtausch

Frist für einen zwingenden Führerscheinumtausch für die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 endet im Januar 2024

Frist für einen zwingenden Führerscheinumtausch für die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 endet im Januar 2024 
Erinnerung an den Führerscheinumtausch

Die Frist für einen zwingenden Führerscheinumtausch für die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 endet im Januar 2024.

Bürgerinnen und Bürger, die den Geburtenjahrgängen 1965 bis 1970 angehören und noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, sollten nicht mehr lange warten:
Am Freitag, 19. Januar 2024, verliert dieser Führerschein seine Gültigkeit. Hintergrund ist der zeitlich gestaffelte Führerscheinzwangsumtausch, nach dem das Bestehen der Fahrerlaubnis nur noch mit dem aktuellen, auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein rechtmäßig nachgewiesen werden kann.
Der Kreis Paderborn rät daher allen Betroffenen, die ihren Papierführerschein noch nicht umgetauscht haben, möglichst im September, Oktober und November 2023 noch einen Antrag auf Führerscheinumtausch zu stellen. Da die neuen EU-Kartenführerscheine für die gesamte Bundesrepublik in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden, muss hinsichtlich der steigenden Anzahl von Umtausch-Anträge mit längeren Wartezeiten gerechnet werden, je näher das Ende der Umtauschfrist rückt, betont der Leiter des Straßenverkehrsamtes Jürgen Niggemeyer.

Wer nicht rechtzeitig einen Antrag stellt, läuft Gefahr, ab dem 19. Januar 2024 ohne gültigen Nachweis der Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies hat zwar nicht zur Folge, dass die Fahrerlaubnis an sich erlischt, jedoch wird im Falle einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld fällig.

Das Straßenverkehrsamt hat bereits vor einiger Zeit alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sein könnten, ermittelt und mit den vollständigen Antragsunterlagen angeschrieben. Diese müssen die Unterlagen nur noch ausfüllen, unterschreiben und mit einem biometrischen Passfoto, der Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) sowie dem Original-Papierführerschein an das Straßenverkehrsamt senden. Das Anschreiben des Straßenverkehrsamtes kann in der Zwischenzeit mitgeführt werden und als Nachweis des beantragten Umtausches dienen. Wer kein Anschreiben des Straßenverkehrsamtes bekommen oder dieses verlegt hat, kann die Unterlagen per E-Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de anfordern. Dabei muss in der E-Mail neben dem Anliegen mindestens der vollständigen Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die aktuelle Anschrift und ggf. der Geburtsname mitgeteilt werden.
Auch online kann der Antrag im Serviceportal des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de/fuehrerschein-antrag gestellt werden. Dabei kann das biometrische Passfoto und die Kopie des gültigen Ausweisdokumentes hochgeladen werden. Lediglich der bisherige Papierführerschein im Original muss noch per Post an das Straßenverkehrsamt geschickt werden, um dort entwertet zu werden. Auf Wunsch kann der entwertete Führerschein wieder mit zurückgeschickt werden.

Soll der Umtausch des Papierführerscheins vor Ort in den Räumlichkeiten des Straßenverkehrsamtes erfolgen, so ist vorab ein Termin auf der Internetseite des Kreises Paderborn zu buchen.
Die Kosten des Umtauschs betragen rund 30 Euro.
Als nächstes vom Führerscheinumtausch betroffen sind alle Geburtenjahrgänge ab 1971, die ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben müssen. Auch dieser Personenkreis kann bereits jetzt einen entsprechenden Antrag stellen.

 
 
 

Kontakt

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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