30. August 2023
Bundesweites Softwareupdate ab 1. September auch im Straßenverkehrsamt in Paderborn
Mit dem Projekt „i-Kfz“ digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger können bereits ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden, sparen Wartezeiten und Anfahrtswege. In einem nächsten Schritt wird am 1. September „i-Kfz Stufe 4“ eingeführt. Das Besondere an dieser Erweiterung: erstmals können auch juristische Personen, Unternehmen, Versicherer oder Autohäuser nach erfolgter Onlineregistrierung Zulassungsvorgänge in großer Zahl über i-Kfz-Portale abwickeln.
Das dafür erforderliche bundesweite Softwareupdate wird am kommenden Freitag, den 1. September erstmals in den Zulassungsbehörden freigeschaltet. Möglicherweise kann es deshalb auch im Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn im Tagesgeschäft zu Einschränkungen kommen.
Aufgrund der Umstellung auf i-Kfz Stufe 4 wird es nachfolgend zu Gebührenanpassungen kommen. Für viele Geschäftsvorfälle, die über i-Kfz Stufe 4 internetbasiert abgewickelt werden, sinken die Gebührensätze.
Für andere Angelegenheiten, die vor Ort geregelt werden müssen, steigen sie. Diese Änderungen sind deutschlandweit einheitlich über die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden