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08. April 2025

Führerscheinumtausch der Ausstellungsjahre 1999-2001

Straßenverkehrsamt des Kreises empfiehlt frühzeitigen Umtausch

Führerscheine, die im Jahr 1999-2001 ausgestellt wurde, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht sein. 
Führerscheine, die im Jahr 1999-2001 ausgestellt wurde, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht sein.

Das Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn empfiehlt, einen Blick auf den Führerschein zu werfen. Wurde die Fahrerlaubnis in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt? Dann sind diese Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr vom Umtausch der Führerscheine betroffen. Anders als in den vergangenen Jahren, hat das Alter der Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr keinen Einfluss auf den Umtausch. Es kommt lediglich auf das Ausstellungsjahr des Führerscheins an.

Am 19. Januar 2026 endet die Umtauschfrist für die Führerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Der Kreis Paderborn empfiehlt, sich frühzeitig um die Erneuerung der Fahrerlaubnis zu kümmern. Aufgrund der großen Zeitspanne an Führerscheinen, die vom Umtausch betroffen sind, kann es bei der Bundesdruckerei zu längeren Wartezeiten als gewöhnlich kommen. Wer den Antrag nicht rechtzeitig einreicht, riskiert nach dem 19. Januar 2026 ein Verwarngeld bei Kontrollen.

Auf der Homepage des Kreises Paderborn finden Sie alle Informationen zu den benötigten Antragsunterlagen. Sie können den Umtausch digital oder persönlich vor Ort beantragen. Dafür bietet das Straßenverkehrsamt die Möglichkeit im Vorfeld online einen Termin zu buchen. Weitere Informationen: Führerscheinumtausch

 
 
 

Kontakt

Straßenverkehrsamt

An der Talle 7
33102 Paderborn

Telefon: 05251 308-3699

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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