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21. Januar 2026

Aufhebung der Aufstallpflicht für Geflügel

Das Kreisveterinäramt informiert

Entspannung der Geflügelpestlage. Aufstallpflicht ab Donnerstag, den 22 Januar 2026 aufgehoben. ©Ingo-Bartussek 
Entspannung der Geflügelpestlage. Aufstallpflicht ab Donnerstag, den 22 Januar 2026 aufgehoben. ©Ingo-Bartussek

Seit Mitte November 2025 gilt im gesamten Kreis Paderborn eine Aufstallpflicht für Geflügel, um die Ausbreitung der hochansteckenden Geflügelpest (HPAI) nach mehreren amtlich bestätigten Ausbrüchen in Geflügelbeständen und bei Wildvögeln zu verhindern. Nach sorgfältiger Bewertung der aktuellen Lage hebt die Kreisverwaltung diese Aufstallpflicht nun auf: ab Donnerstag, den 22. Januar 2026, tritt die entsprechende Allgemeinverfügung außer Kraft. Das Geflügel kann wieder aus dem Stall gelassen werden.

In unserer Region hat sich die Geflügelpestlage mittlerweile etwas entspannt. In der vergangenen Woche durchgeführte, intensivierte Monitoringproben bei Wildvögeln wurden alle negativ auf das Geflügelpestvirus untersucht.

Deutschlandweit bleibt die Geflügelpest jedoch weiterhin ein ernstzunehmendes Thema. Das Friedrich-Löffler-Institut bewertet das Risiko für einen erneuten Eintrag in Geflügelbestände oder Vogelhaltungen in seiner aktuellen Risikoeinschätzung weiterhin als hoch.

„Auch nach der Aufhebung der Aufstallpflicht bitten wir alle Tierhalterinnen und Tierhalter dringend, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und bei Verdachtsfällen unverzüglich den Hoftierarzt sowie unser Amt zu informieren“, so Bettina Bertelt, Amtsleiterin des Kreisveterinäramtes.
 
 
 

Kontakt

Frau BerteltAmtsleitung, Tierärztin

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Tel. 05251 308-3900
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Aldegreverstraße 10 – 14
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