Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

08. Januar 2025

Briefwahl zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Wann und wie die Unterlagen beantragt werden können

Viele Bürgerinnen und Bürger im Kreis Paderborn fragen sich, ob sie bereits jetzt die Briefwahlunterlagen anfordern können. Der Kreis Paderborn informiert dazu als zuständige Kreiswahlleitung: Dies sollte erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung getan werden.

Diese wird im Zeitraum vom 13. Januar bis 2. Februar 2025 an alle Wahlberechtigten verschickt. Erst danach sollten Briefwahlunterlagen bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Der Versand erfolgt jedoch erst, wenn die Stimmzettel fertiggestellt sind – frühestens ab dem 10. Februar 2025.


Sobald die Unterlagen eingetroffen sind, sollten diese möglichst zeitnah ausgefüllt und zurückgesendet werden, um rechtzeitig bei der Verwaltung anzukommen. Alternativ können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben oder in deren Briefkasten eingeworfen werden.

Für diejenigen, die vor Ort wählen möchten, besteht außerdem die Möglichkeit, direkt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ihre Stimme abzugeben. Weitere Informationen dazu gibt es bei der zuständigen Verwaltung.

 
 
 

Kontakt

Frau Laven
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Amtsleitung, Pressesprecherin

Tel. 05251 308-9200
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren
 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“