08. Januar 2025
Wann und wie die Unterlagen beantragt werden können
Viele Bürgerinnen und Bürger im Kreis Paderborn fragen sich, ob sie bereits jetzt die Briefwahlunterlagen anfordern können. Der Kreis Paderborn informiert dazu als zuständige Kreiswahlleitung: Dies sollte erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung getan werden.
Diese wird im Zeitraum vom 13. Januar bis 2. Februar 2025 an alle Wahlberechtigten verschickt. Erst danach sollten Briefwahlunterlagen bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Der Versand erfolgt jedoch erst, wenn die Stimmzettel fertiggestellt sind – frühestens ab dem 10. Februar 2025.
Sobald die Unterlagen eingetroffen sind, sollten diese möglichst zeitnah ausgefüllt und zurückgesendet werden, um rechtzeitig bei der Verwaltung anzukommen. Alternativ können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben oder in deren Briefkasten eingeworfen werden.
Für diejenigen, die vor Ort wählen möchten, besteht außerdem die Möglichkeit, direkt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ihre Stimme abzugeben. Weitere Informationen dazu gibt es bei der zuständigen Verwaltung.
Kreis Paderborn
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