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13. August 2025

Für noch mehr Kindesschutz im Kreis Paderborn

Kreispolizeibehörde Paderborn sowie Kreis- und Stadtjugendamt überarbeiten Kooperationsvereinbarung

Sie halten die Kooperationsvereinbarung in den Händen: Anne Teubert (Leiterin Jugendamt Stadt Paderborn), Ingrid Müller (stellv. Leiterin Jugendamt Kreis Paderborn), Dietrich Honervogt (stellv. Bürgermeister Paderborn), Landrat Christoph Rüther, Reinhard Böhmer (Erster Polizeihauptkommissar bei der Kreispolizeibehörde Paderborn, v.l.). © Kreis Paderborn 
Sie halten die Kooperationsvereinbarung in den Händen: Anne Teubert (Leiterin Jugendamt Stadt Paderborn), Ingrid Müller (stellv. Leiterin Jugendamt Kreis Paderborn), Dietrich Honervogt (stellv. Bürgermeister Paderborn), Landrat Christoph Rüther, Reinhard Böhmer (Erster Kriminalhauptkommissar bei der Kreispolizeibehörde Paderborn, v.l.). © Kreis Paderborn

Ein starkes Bündnis für den Schutz von Kindern und Jugendlichen: Die Kreispolizeibehörde Paderborn und die Jugendämter des Kreises und der Stadt Paderborn haben ihre verbindliche Kooperationsvereinbarung aktualisiert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Ziel ist es, Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen, professionell zu handeln und den Schutz von jungen Menschen im Kreisgebiet weiter zu verbessern.

„Wenn es um das Wohl von Kindern geht, müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen – vorbeugend, umsichtig und konsequent. Mit dieser aktualisierten Vereinbarung sorgen wir weiterhin für die wichtige Grundlage einer abgestimmten Zusammenarbeit in sensiblen Fällen“, betont Landrat Christoph Rüther, zugleich Behördenleiter der Kreispolizeibehörde Paderborn.
Auch Bürgermeister Michael Dreier begrüßt gemeinsam mit den Vertretern des Jugendamtes die Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung: „Mir liegt der Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders am Herzen, dafür ist eine gute und abgestimmte Zusammenarbeit der zuständigen Behörden, Hand in Hand, die beste Voraussetzung.“

Die Vereinbarung regelt verbindlich, wie Polizei und Jugendhilfe im Kreis Paderborn systematisch zusammenarbeiten – von gemeinsamen Präventionsmaßnahmen bis hin zur koordinierten Vorgehensweise in akuten Kinderschutzfällen. Dabei wird besonderer Wert auf gegenseitiges Vertrauen, die Wahrung der jeweiligen gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie den sensiblen Umgang mit persönlichen Daten gelegt.
„Die Vereinbarung ist ein besonderes Qualitätsmerkmal für den Kindesschutz im Kreis Paderborn. Sie ist hinsichtlich der Qualität und des Umfangs eine Besonderheit in NRW“, erklärt Günther Uhrmeister, Leiter des Kreisjugendamtes.
Die Partner verstehen die Vereinbarung als „soziales Frühwarnsystem“, das Schutz und Hilfe für Kinder und Jugendliche frühzeitig ermöglicht. Auch wenn Jugendämter und Polizei unterschiedliche gesetzliche Aufträge haben, verfolgen sie ein gemeinsames Ziel: den Schutz des Kindeswohls.

 
 
 

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