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22. März 2023

Geflügelpest im Kreis Paderborn:

Restriktionsmaßnahmen ab dem 23. März aufgehoben

Sämtliche Restriktionsmaßnahmen für Geflügelhalter mit Aufhebung der Überwachungszone im Bereich Delbrück ab dem morgigen Donnerstag, 23. März, nicht mehr erforderlich.  
Restriktionsmaßnahmen ab 23. März aufgehoben

Vor rund 5 Wochen wurde in einem Junghennenbetrieb in Delbrück-Westenholz die Geflügelpest nachgewiesen. Sämtliche Tiere im Bestand mussten daraufhin getötet werden.
Da seit dem damaligen Ausbruchsgeschehen keine weiteren Fälle der Tierseuche im Kreis Paderborn festgestellt wurden, sind sämtliche Restriktionsmaßnahmen für Geflügelhalter mit Aufhebung der Überwachungszone im Bereich Delbrück ab dem morgigen Donnerstag, 23. März, nicht mehr erforderlich. So muss grundsätzlich kein Geflügel mehr aufgestallt werden.

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Delbrück-Westenholz wurde im Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone eingerichtet, welche 83 Betriebe mit über 329.000 Tieren umschloss. Eine Überwachungszone umfasste einen Umkreis von zehn Kilometern rund um den Westenholzer Betrieb und somit 382 Betriebe mit über 753.000 Stück Geflügel. In beiden Zonen galten seit Ausbruchsgeschehen verschiedene Maßnahmen, um die weitere Verbreitung der Geflügelpest zu unterbinden.

„Wir würden uns sehr wünschen, dass die Geflügelhalter nun dauerhaft aufatmen können“, erklärt Kreisveterinärin Dr. Elisabeth Altfeld. Doch rät sie nach wie vor ausdrücklich zur Vorsicht. „Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die klassische Geflügelpest inzwischen ganzjährig Thema ist“, so Altfeld. Das bedeute, dass die Tierhalterinnen und –halter auch nach Aufheben der Restriktionsmaßnahmen dazu aufgefordert seien, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und bei Verdacht auf Geflügelpest umgehend den Hoftierarzt und die Veterinäre zu benachrichtigen.

Dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn kann weiter der Fund verendeter, größerer Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wilden Wassergeflügels unter folgenden Telefonnummern gemeldet werden: 05251 / 308-3952 und 308-3953. Möglich ist auch die Kontaktaufnahme per Mail unter amt39@kreis-paderborn.
Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar unter Tel.: 02955 7676-0.

Die klassische Geflügelpest wird durch ein Influenza -Virus verursacht, welches verschiedene Varianten mit unterschiedlich krankmachenden Eigenschaften hat. Sie tritt bei Wildvögeln und Geflügel auf, bei Letzteren unabhängig von der Haltungsform. Bei den hochgradig krankmachenden Varianten, für die besonders Hühner und Puten empfänglich sind, sterben die Tiere innerhalb weniger Tage mit einer Sterblichkeitsrate von bis zu 100 %. Eine Behandlung der Tiere ist nicht möglich und nach europäischem Tiergesundheitsrecht auch nicht erlaubt.


 
 
 

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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