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01. Oktober 2025

Geflügelpest in Delbrück-Lippling ausgebrochen

Kreisveterinäramt richtet Restriktionszonen ein, um Ausbreitung des hochansteckenden Virus zu verhindern

Geflügelpest in Delbrück-Lippling ausgebrochen © Adobe.stock.com - Ingo Bartusek 
Geflügelpest in Delbrück-Lippling ausgebrochen © Adobe.stock.com - Ingo Bartusek

Das Kreisveterinäramt vermeldet den ersten Geflügelpest-Fall nach über zweieinhalb Jahren. In einem Geflügelbestand in Delbrück-Lippling ist das hochansteckende Virus nachgewiesen worden. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, am heutigen Tag bestätigt. Rund 10.800 Tiere mussten getötet werden.

Seitens des Kreises werden derzeit sämtliche notwendige Maßnahmen umgesetzt, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Einrichtung einer Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und einer Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb. In diesen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter: Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen grundsätzlich nicht aus oder in Bestände verbracht werden. Außerdem gilt in beiden Zonen die Aufstallpflicht für Geflügel. Dadurch soll der Kontakt zu Wildvögeln und somit die Einschleppung in Geflügelhaltungen wirksam verhindert werden. Wildgänse und Wildenten gelten als Träger der Erreger der Geflügelpest.

„In der jetzigen Situation gilt es möglichst zu verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet“, erklärt Kreisveterinärin Bettina Bertelt. Biosicherheitsmaßnahmen wie der regelmäßige Wechsel von Schutzkleidung vor dem Betreten von Stallungen oder Desinfektionsmaßnahmen seien streng zu beachten und konsequent umzusetzen, betont die Veterinärin. „Wir müssen in dieser Situation alles tun, um unsere Geflügelbestände zu schützen. Ich bitte alle Tierhalter eindringlich, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten und bei Verdacht sofort ihren Tierarzt einzuschalten und unsere Veterinäre zu kontaktieren“, betont Landrat Christoph Rüther.

Werktags ist dies telefonisch möglich unter 05251- 308 3952 oder -3953 oder per E-Mail: amt39@kreis-paderborn.de

An den Wochenenden erfolgt der Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden, Tel. 02955 7676-0.

Tierhalterinnen und Tierhalter in den Schutz- und Überwachsungszonen sind aufgefordert, dem Veterinäramt des Kreises Paderborn umgehend unter tierzahlen@kreis-paderborn.de die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitzuteilen.

Darüber hinaus dürfen Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, damit ein direkter Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln ausgeschlossen werden kann. Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, darf für das Tränken der Tiere nicht verwendet werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Der Geflügelpesterreger wird von infizierten Tieren, Produkten, Personen oder durch direkte und indirekte Kontakte über Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Bereichen leicht übertragen.

Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen.

 
 
 

Kontakt

Herr Heske

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Tel. 05251 308-3952
Fax 05251 308-3999
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Frau Dippong

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Tel. 05251 308-3953
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Anschrift

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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