14. Oktober 2025
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe können Vorschläge einreichen
Nach der Kommunalwahl und mit Beginn der neuen Legislaturperiode, stellt sich der Jugendhilfeausschuss des Kreises Paderborn neu zusammen. Hier können die wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtsverbände von ihrem Vorschlagsrecht für Kandidatinnen und Kandidaten für den Jugendhilfeausschuss Gebrauch machen.
Es müssen mindestens zwölf Frauen und Männer für den Ausschuss vorgeschlagen werden. Der Kreistag wählt sechs der vorgeschlagenen kandidierenden Personen und ihre persönlichen Stellvertreter. Bei der Ernennung sind die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bereich des Kreisjugendamtes angemessen zu berücksichtigen.
Als Kandidat oder Kandidatin für den Jugendhilfeausschuss können Personen vorgeschlagen werden, die ebenfalls Mitglied des Kreistages werden könnten. Das heißt, diese Person muss über 18 Jahre alt sein und muss ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Kreis Paderborn haben. Vorschläge sind bis zum Mittwoch, dem 22. Oktober 2025 einzureichen.
Per Post an:
Kreis Paderborn
Der Landrat
- Jugendamt -
Postfach 1940
33049 Paderborn
Per E-Mail an Antja Sandbothe aus dem Kreisjugendamt: SandboteA@kreis-paderborn.de.
Rückfragen können an den Leiter des Kreisjugendamtes, Günther Uhrmeister (Tel. 05251-3085100, E-Mail UhrmeisterG@kreis-paderborn.de) oder an Antje Sandbothe (Tel. 05251- 308-51415, E-Mail SandbotheA@kreis-paderborn.de) gestellt werden.
Kreis Paderborn
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33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
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