16. Februar 2026
Staatlicher Schutzauftrag mit Fingerspitzengefühl
Kindesschutz kennt keine Öffnungszeiten. Jugendämter müssen rund um die Uhr und auch an Feiertagen erreichbar sein, um den gesetzlich vorgeschriebenen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sicherzustellen.
„Keiner kann vorhersehen, welche Notfallmeldungen uns wann erreichen und das ist das einzige, worauf wir uns verlassen können“, beschreibt Kreisjugendamtsleiter Günther Uhrmeister die besondere Herausforderung im Alltag der Kinderschützer.
Kommt es zur Gefährdungseinschätzung bleibt alles andere stehen und liegen. Ein unverzügliches Handeln ist erforderlich: Einschätzung, Beratung oder Notfallmaßnahmen. Im Amtsdeutsch heißt das: „Unterbrechung des Dienstgeschäftes, unangemeldeter Hausbesuch mit zwei Fachkräften und Inaugenscheinnahme des Kindes“.
Dieser bürokratische Einsatz mag Ängste auslösen – doch die Praxis zeigt: Viele Eltern zeigen Verständnis für diesen Schutzauftrag der Behörde, stehen den Kinderschützern meist als Partner zur Seite, teilen Sorgen und finden so gemeinsam den besten Weg für den Nachwuchs.
„Unser Job ist es, auch in dieser unangenehmen Situation Kinder und Eltern angemessen und wertschätzend einzubeziehen und unseren staatlichen Schutzauftrag immer mit Fingerspitzengefühl auszuführen“, erklärt der Jugendamtsleiter.
446 Meldungen einer Kindeswohlgefährdung gingen im vergangenen Jahr im Kreisjugendamt Paderborn ein. Sie betrafen insgesamt 724 Kinder. Das ist in etwa der Stand des Vorjahres und damit eine Stabilisierung auf einem durchaus hohen Niveau. Im Zehn-Jahres-Vergleich lag der Höchststand im Corona -Jahr 2020 bei 628 Meldungen, die gut 1000 Kinder betrafen. Ansonsten variierte die Zahl zwischen 400 und 500, die Zahl der betroffenen Kinder lag jeweils etwas über 700.
Die gute Nachricht: Die Zahl der Fälle, in denen nach Risikoeinschätzung keine Intervention erforderlich ist, ist höher als die, in denen Schutz vom Jugendamt verordnet wird. Von den 724 Kindern im vergangenen Jahr, deren Risiko für ein gesundes Aufwachsen überprüft wurde, war bei 236 Kindern die Versorgung so gefährdet, dass sie entweder nur mit einem Schutzplan unter stetiger Kontrolle seitens des Amtes in der Familie verbleiben durften oder aus der Familie herausgenommen wurden. Die glänzendere Seite der Medaille: bei allen anderen als gefährdet gemeldeten Kindern reichte ein Hilfsangebot oder eine Beratung aus, damit aus Problemchen keine Probleme werden.
„Auch wenn Kinder nicht oder nur vorläufig nicht in der Familie bleiben können, was durchaus traumatisierend sein kann, ist diese Entscheidung die ultima ratio, das letzte Mittel“, so Uhrmeister.
Die Gefährdungsstatistik zeigt: In den vergangenen fünf Jahren sanken die Inobhutnahmen von rund 60 auf 53. Von diesen akut gefährdeten Kindern wurden im Jahr 2025 42 mit Zustimmung der Eltern aus der Familie genommen. In nur elf Fällen musste ersatzweise das Familiengericht der Herausnahme zustimmen.
Der kurze Draht zum Kindesschutz: Bei besonders dringenden Fragen und Beratungen, bei akuten Krisen und Konflikten, helfen die Kindesschutzexperten des Kreisjugendamtes Paderborn weiter. Unter der Telefonnummer 05251 308 5188 können auch Hinweise auf Kindeswohlgefährdung gemeldet werden.
Nachts, am Wochenende und an Feiertagen ist das Kreisjugendamt in Notfällen über die Rufnummer der Kreisfeuerwehrzentrale erreichbar, Telefonnummer: 02955 7676 0.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
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