28. Januar 2025
Der Kreis Paderborn informiert: Antrag unbedingt zeitnah stellen
Jägerinnen und Jäger, deren Jagdschein am 31. März seine Gültigkeit verliert, sollten jetzt aktiv werden: Eine Änderung im Waffengesetz sorgt seit Oktober für eine längere Bearbeitungszeit bei den verantwortlichen Stellen und erfordert somit mehr Geduld bei den Jägerinnen und Jäger.
„Aufgrund zusätzlicher Abfragen bei Landes- und Bundesbehörden dauert die Jagdscheinverlängerung nun länger als zuvor“, erklärt Andrea Stern, Leiterin des Kreisordnungsamtes, und rät deshalb - zusammen mit der Kreisjägerschaft Paderborn e.V. - zur zeitnahen Beantragung. Denn: ohne gültigen Jagdschein keine Berechtigung für einen Waffenbesitz. Und auch eine eventuelle Pachtfähigkeit ist dann nicht mehr gegeben.
Die Anträge auf Verlängerung sind bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Paderborn einzureichen. Ein entsprechendes Formular ist im Internet zu finden unter www.kreis-paderborn.de/Jagdscheinverlaengerung . Von dort geht dann alles zur Kreispolizeibehörde, die die Sicherheitsüberprüfung durchführt.
Um den Antragsprozess zu beschleunigen, können Jägerinnen und Jäger ihr Jagdscheinoriginal direkt mit dem Antrag persönlich bei der Unteren Jagdbehörde abgeben. Eine gestempelte Kopie des Scheins bescheinigt dann bis Ende März das Recht zu Jagen.
Sollte bei Antragstellung die Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung noch nicht vorliegen, so kann diese später nachgereicht werden. Nach erfolgter Verlängerung durch die Verwaltung kommt der Jagdschein dann direkt per Post nach Hause.
Wer den Jagdschein draußen lieber noch im Original bis Ende März nutzen möchte, der ist nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung durch die Polizei dazu aufgerufen, zur anschließenden Verlängerung im Kreishaus vorbeizukommen.
Die Kosten für eine Jagdscheinverlängerung belaufen sich - je nach abgeschlossener Jagdhaftpflichtversicherung - für ein Jahr auf 35 Euro, für zwei Jagdjahre auf 50 Euro und für drei Jagdjahre auf 65 Euro.
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