25. Oktober 2024
Was muss an den Tagen beachtet werden?
Der November steht bevor und so auch drei anstehende „Stille Feiertage.“
Doch diese Feiertage unterscheiden sich von den Anderen- denn feiern ist untersagt. An Allerheiligen (1. November), am Volktrauertag (17. November) und an Totensonntag (24. November) müssen die landesgesetzlichen Regelungen des Landes NRW beachtet werden, ansonsten ist mit Strafen zu rechnen. Darauf macht das Ordnungsamt des Kreises Paderborn aufmerksam.
Verstöße gegen die Vorschriften können mit einer bis zu 1000 Euro hohen Geldstrafe geahndet werden. Von dem gesetzlichen Verbot ausgeschlossen sind Museen und Zoos sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios.
Kreis Paderborn
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