06. November 2023
Auch Volkstrauertag und Totensonntag als stille Feiertage besonders geschützt
Totensonntag 26.11.2023 | Volkstrauertag 19.11.2023 | |
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1. Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen | 5 - 18 Uhr | 5 - 13 Uhr |
2. sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und Leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden | 5 - 18 Uhr | 5 - 13 Uhr |
3. der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten, | 5 - 18 Uhr | 5 - 13 Uhr |
4. musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten un in Nebenräumen mit Schankbetrieb | 5 - 18 Uhr | 5 - 18 Uhr |
5. alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz | 5 - 18 Uhr | 5 - 18 Uhr |
Weitere Informationen zu den Regelungen an Sonn- und Feiertagen gibt es bei den jeweiligen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden oder unter Telefon 05251 308-3235 (Ordnungsamt der Kreisverwaltung Paderborn).
Totensonntag
Der Totensonntag ist in den evangelischen Kirchen in Deutschland ein Gedenktag für die Verstorbenen. Er ist der letzte Sonntag vor dem ersten Adventssonntag und damit der letzte Sonntag des Kirchenjahres. Im evangelischen Glauben werden am Totensonntag der Tod und die Hoffnung auf ein ewiges Leben in Verbindung gebracht – darum bezeichnet man den Feiertag auch als Ewigkeitssonntag. Ob man nun gläubig ist oder nicht: Viele Menschen in Deutschland nutzen den Totensonntag, um zum Friedhof zu gehen und ihrer Verstorbenen zu gedenken.
Volkstrauertag
Der Volkstrauertag ist ein staatlicher Gedenktag: Deutschland gedenkt der Toten von Krieg und Gewaltherrschaft. Zahlreiche Veranstaltungen und Kundgebungen an diesem Tag sollen auch zur Versöhnung und Völkerverständigung beitragen und zu Toleranz und Frieden aufrufen.
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