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03. Dezember 2021

Tierseuche verbreitet sich weiter

Zwei neue Ausbrüche der hochansteckenden Geflügelpest in Delbrück

Schutz vor Geflügelpest, auch Vogelgrippe benannt: Alles Geflügel muss in den Stall (Montage, Fotos: © Die Fotografin /Fotolia, © boscopics /Fotolia, © Lianem / Fotlia, © davemhuntphoto /Fotolia) 
Schutz vor Geflügelpest, auch Vogelgrippe benannt: Alles Geflügel muss in den Stall (Montage, Fotos: © Die Fotografin /Fotolia, © boscopics /Fotolia, © Lianem / Fotlia, © davemhuntphoto /Fotolia)

Nur zwei Tage nachdem der Kreis Paderborn den vierten und fünften Ausbruch der hoch ansteckenden Geflügelpest (Aviäre Influenza) vom Typ H5, Subtyp H5N1 vermelden musste, wurden nun vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), zwei weitere Ausbrüche amtlich bestätig. Betroffen sind je ein Betrieb in Delbrück-Steinhorst und in Delbrück-Sudhagen. Sie sind damit der sechste und siebte bestätigte Fall im Kreis Paderborn innerhalb von nur zwei Wochen.

„Wir untersuchen bei jedem Ausbruch, wie der Virus der Tierseuche in den Bestand geraten sein könnte. Neben der Übertragung durch infizierte Wildvögel kann dies zum Beispiel durch den Einkauf von infizierten oder aber noch symptomfreien Tieren passieren“, erklärt Dr. Marlies Bölling, Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung beim Kreisveterinäramt. Sie mahnt daher eindringlich, dass alle Geflügelhalter ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen. Ausführliche Informationen des FLI über Vorsichtsmaßnahmen und Checklisten sind unter kreis-paderborn.de/gefluegelpest zu finden.

In dem betroffenen Betrieb in Delbrück-Steinhorst wurden der gesamte Bestand von rund 1.600 Enten und 1.500 Junghennen bereits getötet. Auch in dem zweiten betroffenen Betrieb in Sudhagen mussten 300 Enten und ca. 15.000 Junghennen bereits getötet werden. Das Kreisveterinäramt erlässt jeweils per Allgemeinverfügung eine Schutz- und eine Überwachungszone um die betroffenen Haltungen. Diese tritt ab Samstag, 4. Dezember, null Uhr in Kraft.

Halter in den Restriktionszonen müssen unter anderem ihre Tierbestände dem Amt für Kreisveterinäramt melden. Innerhalb der Restriktionszonen dürfen weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände verbracht werden. Die Tierbestände werden vom Veterinäramt klinisch und risikoorientiert untersucht. Der Kreis Paderborn hat eine interaktive Karte auf seiner Informationsseite zur Geflügelpest unter kreis-paderborn.de/gefluegelpest eingestellt. Durch die Eingabe der Adresse im Suchfeld kann dort jeder Geflügelhalter überprüfen, ob er in einer der Restriktionszonen liegt.

Ausbruchsgeschehen im Kreis Paderborn

Am Mittwoch, 17. November hat der Kreis Paderborn über den Verdacht auf einen Geflügelpestausbruch in einer Haltung in Delbrück-Westenholz informiert. 7.400 Puten mussten vorsorglich getötet werden. Am Donnerstag, 18. November, hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), den Ausbruch amtlich bestätigt. Gleichzeitig bestätigte das FLI einen zweiten Ausbruch. Im zweiten Fall ist eine Junghennen-Aufzucht in Delbrück-Westenholz betroffen. Der gesamte Bestand von rund 43.000 Junghennen musste getötet werden. Eine Woche später, am 26. November wurde der dritte Fall bestätigt. 3.700 Enten und 9.000 Junghennen einer Geflügelhaltung in Delbrück-Sudhagen mussten getötet werden. Für solche Fälle ist eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse vorgesehen. Bei allen Ausbrüchen handelt sich um die hoch ansteckende Geflügelpest (Aviäre Influenza) vom Typ H5, Subtyp H5N1.


Was tun bei Verdacht auf Geflügelpest?

Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt unter der

05251 308-3939, erreichbar Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr, kontaktiert werden.  Außerhalb der Servicezeiten des Infotelefons können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der 02955–76760 erreicht werden.


Werden außerhalb von Haltungen tote Wildvögel gefunden, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass sich unter der wilden Population der Virus verbreitet. „Deswegen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger große tote Wildvögel zu melden wie wildes Wassergeflügel, Greifvögel, Störche oder Kraniche. Bitte fassen Sie die Tiere nicht selbst an, um eine unbeabsichtigte Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden“, betont Bölling.

Totfunde können über das Info-Telefon Geflügelpest gemeldet werden oder per Mail unter
veterinaeramt@kreis-paderborn.de.

 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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