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Abschussplanung

Wild auf einer Wiese am Waldrand

Schalenwild, mit Ausnahme von Schwarzwild und Rehwild, darf nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, der von der unteren Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat zu bestätigen oder festzusetzen ist.

Im Kreis Paderborn werden folgende Schalenwildarten über jährlich festzusetzende Abschusspläne bewirtschaftet:

  • Rotwild,
  • Damwild,
  • Muffelwild.

Sind Sie also Pächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, Eigenjagdbezirkes oder eines staatlichen Jagdbezirkes, haben Sie bei der Jagdausübung die Festsetzungen des Ihnen vorliegenden Abschussplanes (getrennt nach Schalenwildarten) zu beachten. Dies gilt auch für die Eigentümer von Jagdbezirken (Eigenjagdbezirken) und für die staatlichen Forstämter in den nicht verpachteten staatlichen Revieren.

In gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen.
Innerhalb von Hegegemeinschaften sind die Abschusspläne im Einvernehmen mit den Jagdvorständen der Jagdgenossenschaften und den Inhabern der Eigenjagdbezirke aufzustellen, die der Hegegemeinschaft angehören.

Der Abschussplan für Schalenwild muss erfüllt werden.

Gegen die Festsetzungen im Abschussplan kann der jeweilige Pächter oder Eigenjagdbesitzer innerhalb eines Monats nach Zugang Klage erheben.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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