Nach dem Gesetz über den Brand-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG NRW) sind die Kreise in Nordrhein Westfalen zuständig für den vorbeugenden Brandschutz.
Die Brandschutzdienststelle steht allen Ratsuchenden bei Fragen zum vorbeugenden Brandschutz als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Im Auftrag der kreisangehörigen Städte und Gemeinden führt sie die gesetzlich vorgeschriebenen Brandverhütungsschauen bei Gebäuden und Einrichtungen durch, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind. Sie wirkt mit bei Baugenehmigungsverfahren, bei wiederkehrenden Prüfungen sowie bei der Bauleitplanung.
Zu ihren Aufgaben gehören außerdem die Prüfung von Brandschutzkonzepten und Brandmeldeanlagen (BMA). Dabei werden insbesondere die technischen Aufschaltbedingungen Brandmeldeanlage (TAB) sowie die Aufschaltbedingungen Brandmeldeanlage für den Anschluss an die Leitstelle des Kreises Paderborn geprüft und bewertet. Darüber hinaus berät die Brandschutzdienststelle Planerinnen und Planer, Bauherrinnen und Bauherren sowie Betreiberinnen und Betreiber in Fragen des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden