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Personenauskunftsstelle - PASS

Die Personenauskunftsstelle (PASS) ist eine zentrale Einrichtung des Kreises Paderborn zur Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophen. Sie wird bei Bedarf aktiviert und durch ehrenamtliche, speziell ausgebildete Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) betrieben. Ziel der Personenauskunftsstelle ist es, in Ausnahmesituationen schnell Klarheit zu schaffen, Angehörige zu informieren und den Informationsfluss zwischen Einsatzkräften, Betroffenen und Familien effizient zu koordinieren

Allgemeines

Aufgaben der PASS

Die PASS dient als verlässliche Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige und übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme von Suchanfragen zu vermissten Personen
  • Einleitung und Koordination von Nachforschungen
  • Klärung des Aufenthaltsortes und des Gesundheitszustands betroffener Personen
  • Auskunftserteilung an Angehörige
  • Wiederherstellung von Kontakten
  • Familienzusammenführungen
  • Registrierung von Helferinnen und Helfern


Zuständigkeit und rechtliche Grundlagen

Die Einrichtung und der Betrieb der PASS erfolgen auf Grundlage von § 38 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).
Demnach dürfen in Auskunftsstellen personenbezogene Daten zum Zweck der Vermisstensuche und Familienzusammenführung verarbeitet und an Angehörige weitergegeben werden.

Organisation und Zusammenarbeit

  • Die PASS verfügt über sechs Rechner- und Telefonarbeitsplätze
  • Sie wird von ausgebildeten Ehrenamtlichen betrieben
  • Bei hohem Anfrageaufkommen arbeitet die PASS eng mit den Personenauskunftsstellen Gütersloh, Höxter und Detmold zusammen, um eine durchgehende Erreichbarkeit sicherzustellen


Einsatzfälle

Die PASS kommt insbesondere zum Einsatz bei:

  • Evakuierungen
  • Naturkatastrophen
  • Großschadenslagen
  • anderen außergewöhnlichen Ereignissen


FAQ

Wann kann eine Personenauskunftstelle kontaktiert werden?

Angehörige können Anfragen an die PASS stellen, wenn der Aufenthaltsort einer Person nicht bekannt ist und die Person wahrscheinlich durch ein Ereignis betroffen ist (z. B. Evakuierung, Unfall, Unwetter etc.). Die PASS sammelt dann die Angaben, prüft die Datenbank und gibt Auskunft, ob und wo die Person ermittelt wurde.

Welche Angaben müssen gemacht werden?

In der Regel werden folgende Daten benötigt:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • möglichst Adresse oder der letzte bekannte Aufenthaltsort

Diese Angaben werden in der PASS-Datenbank gespeichert und verwendet, um die gesuchte Person zu identifizieren.

Gibt es Einschränkungen bei der Auskunft?

Ja, Angehörige und andere berechtigte Anruferinnen und Anrufer erhalten ausschließlich Informationen über den Aufenthaltsort von Personen, soweit diese im System erfasst sind.

Was passiert mit persönlichen Daten und wer hat Zugriff auf diese?

Die PASS darf personenbezogene Daten nur im Zusammenhang mit der Vermisstensuche und Familienzusammenführung verarbeiten, also nur für den Zweck, den Aufenthaltsort festzustellen. Diese Daten werden geschützt und nur an berechtigte Personen (z. B. Angehörige) weitergegeben.

Werden Daten weitergegeben?

Durch die Call-Agents werden keine Informationen an die Pressevertreter und Medien herausgegeben.

Wie ist die Personenauskunftsstelle zu erreichen?

Im Schadensfall wird die Rufnummer der PASS über Medien wie Radio, Internet oder Fernsehen bekannt gegeben.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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