Rechtliche Betreuungen können auch ehrenamtlich geführt werden. In geeigneten Fällen können Angehörige eine rechtliche Betreuung für ein Familienmitglied übernehmen. Ehrenamtliche Betreuungen sind aber auch unabhängig von einer Familienzugehörigkeit möglich.
Der unter Downloads bereitstehende Leitfaden für ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer soll Ihnen helfen, die vielfältigen Erfordernisse der rechtlichen Betreuung zu erkennen, praktische Hilfestellung bieten und AnsprechpartnerInnen vermitteln.
Die Bestellung zum/zur ehrenamtlichen BetreuerIn erfolgt durch das Betreuungsgericht. Voraussetzung für die Führung einer Betreuung als ehrenamtliche/r BetreuerIn ist die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit. Damit die Betreuungsstelle Sie für eine ehrenamtliche Betreuung vorschlagen kann, müssen vorab folgende Unterlagen von Ihnen beantragt bzw. vorgelegt werden:
• Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO
online zu beantragen beim Vollstreckungsportal NRW: (https://www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/willkommen.jsf)
• Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach Belegart O für eine ehrenamtliche Tätigkeit als BetreuerIn kann bei dem Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes unter Vorlage Ihres Personalausweises beantragt werden. Das Führungszeugnis wird direkt dem Kreis Paderborn zugeschickt.
Alternativ können Sie das Führungszeugnis auch online beim Bundesamt der Justiz beantragen (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/).
Zur Beratung und Unterstützung stehen auch die Betreuungsvereine der AWO und Diakonie in Paderborn zur Verfügung. Als Familienangehörige oder nahestehende Person haben Sie die Möglichkeit, eine Unterstützungsvereinbarung mit einem der Betreuungsvereine abzuschließen.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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