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Nachtarbeit

Erläuterungen zum Antrag auf Zulassung einer Ausnahme gem. § 9 Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) - Nachtarbeit

Im § 9 LImSchG ist der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung geregelt. Danach sind in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Es gibt grundsätzliche Ausnahmen von diesem Verbot, wie z.B. Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes. Darüber hinaus kann das Umweltamt des Kreises Paderborn nach pflichtgemäßem Ermessen für Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer wirtschaftlichen Unternehmung auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten liegt.

Planungsgründe oder Termindruck rechtfertigen generell keine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot.

Durch rechtzeitige Antragstellung und durch Beifügen der erforderlichen Unterlagen, aus denen sich die zwingenden Gründe und der Umfang der Nachtarbeit nachvollziehbar und plausibel ergeben, tragen Sie als Antragsteller/in zu einer schnellen Antragsbearbeitung bei.

Dem Antrag sind die im Antragsvordruck aufgeführten Unterlagen und Angaben entsprechend der nachstehenden Erläuterungen beizufügen:

  • Nennen Sie bitte eine Person, die auf der Baustelle Aufsicht führt und weisungsberechtigt ist. Die jederzeitige Erreichbarkeit der genannten Person unter der angegebenen Tel.-Nr. während der Nachtarbeit ist zu gewährleisten.

  • Stellen Sie bitte dar, warum die Arbeiten nicht während des Tages, z.B. unter Einsatz zusätzlicher technischer Geräte, die Bildung kleinerer Bauabschnitte oder organisatorischer Verbesserungen des Bauablaufes durchgeführt werden.

  • Geben Sie bitte die vollständige Anschrift der Baustelle an. Bei Baustellen an Verkehrswegen ist es erforderlich, die Streckennummer oder km-Angaben mit Fahrtrichtung zu nennen und die betroffenen Streckenabschnitte im Lageplan darzustellen.

  • Geben Sie bitte das genaue Datum der Nächte an, für die Sie Nachtarbeit beantragen.

  • Beschreiben Sie die Tätigkeiten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören und für die Sie eine Ausnahme beantragen. Vergessen Sie bitte nicht, dass auch vorbereitende Tätigkeiten, wie etwa die Einrichtung der Baustelle, geeignet sein können, die Nachtruhe zu stören.

  • Im Antrag sind alle Maschinen aufzuführen, die in der/den Nacht/Nächten eingesetzt werden sollen. Alle eingesetzten Maschinen müssen den geltenden Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Minderung der Geräuschimmissionen entsprechen.

  • Im Rahmen der Nachtarbeit sind von Ihnen alle Möglichkeiten zum Schutz der Anwohner vor Lärm zu ergreifen (z.B. Schallschutzschirme oder- vorhänge, elektrisch betriebene Arbeitsmaschinen statt mit Verbrennungsmotor angetriebene Arbeitsmaschinen, Vibrationsrammen statt schlagende Rammen, örtliche und zeitliche Ablaufplanung). Eine Möglichkeit, die Nachbarn vor Gesundheitsgefahren zu schützen, besteht auch in deren Unterbringung im Hotel während der Nachtarbeit.

  • Der Lageplan dient der Orientierung. Daher ist in diesem Plan der Bauabschnitt deutlich zu markieren.

  • Die Anwohnerinformation muss informativ sein und rechtzeitig verteilt werden. Sie muss u.a. konkrete Angaben über die Maßnahme, die ausführende Firma, den Ort, Art und Dauer der Arbeiten (Bauabschnitte, Lärmbelästigung), den verantwortlichen und vor Ort erreichbaren Bauleiter und die Begründung enthalten. Hierzu können Sie das dem Antragsvordruck beigefügte Muster verwenden. Bedenken Sie: eine ausführliche und rechtzeitig verteilte Anwohnerinformation kann wesentlich zur Akzeptanz der Nachtarbeit beitragen.

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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