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Landschaftsplan Sennelandschaft

Am 30.06.1977 erfolgte der Aufstellungsbeschluss des Landschaftsplanes. Der Landschaftsplan Sennelandschaft ist am 15.06.1989 in Kraft getreten. 

Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Die Gebiete der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne gehören nicht zum Landschaftsplan.

Zur europarechtlichen Sicherung der FFH-Gebiete „Langenbergteich“ (DE-4218-302) und „Sennebäche“ (DE-4117-301) wurden ferner am 10.11.2016 bzw. 07.07.2017 vertragliche Vereinbarungen geschlossen.

Der Landschaftsplan kann im Kreishaus oder unter den nachfolgenden Links eingesehen werden.

Downloads zur Satzung des Landschaftsplanes

Vertragliche Vereinbarungen zum Landschaftsplan

Weitere Informationen zu den FFH-Gebieten erhalten Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW:

 
 
 

Kontakt

Frau Hochwald
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308-6656
Fax 05251 308-6699
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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