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Legionellen in Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die in Oberflächengewässern natürlicherweise in geringen Konzentrationen vorkommen.

Kühlanlage auf einem Dach (Foto: © istock.com - vorclub) 
Kühlanlage auf einem Dach (Foto: © istock.com - vorclub)

Untersuchungsbefunde

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Hintergrund

Was sind Legionellen?

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die in Oberflächengewässern natürlicherweise in geringen Konzentrationen vorkommen. Die Legionellen können in verschiedene Arten unterschieden werden, auch die Fähigkeit ein Krankheitsbild auszubilden (Virulenz) ist dabei unterschiedlich. Das größte Virulenz-Potential scheint die Art Legionella pneumophila und darunter die Vertretung der Sero-Gruppe 1 aufzuweisen. Bei der Legionellen-Analytik wird daher auch immer versucht, die Art und Sero-Gruppe der nachgewiesenen Legionellen zu bestimmen.

Warum eine verstärkte Überwachung?

Legionellen können bei massenhaftem Auftreten ernsthafte Erkrankungen auslösen, wenn diese in kleinsten Tröpfchen (Aerosole) mit der Atemluft aufgenommen werden. Mögliche sind Erkrankungen mit grippeähnlichen Symptomen (Pontiac-Fieber) oder eine schwere Lungenentzündung (Legionärskrankheit, Inkubationszeit 2 bis zu 20 Tage) verursachen. Risikogruppen sind z. B. ältere Menschen, Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Vor dem Hintergrund verschiedener Legionellose-Ausbrüche in Ulm, Warstein, Jülich und Bremen bestand die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für Verdunstungskühlanlagen. Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen wurde mit der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider eine Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geschaffen, die Regelungen zum hygienegerechten Betrieb entsprechender Anlagen enthält. Mit dem Aufbau eines Anlagenkatasters soll zukünftig eine schnellere Identifikation von Verursacherquellen möglich sein. Derartige Anlagen werden systematisch überwacht und kritische Befunde werden nach den Vorgaben des Umweltinformationsgesetzes veröffentlicht.

Veröffentlichung

Vor dem Hintergrund der noch nicht gut verstandenen Zusammenhänge zwischen Legionellen-Befunden im Kühlwasser von Verdunstungskühlanlagen und einem konkreten Erkrankungsrisiko in der Umgebung der Anlagen hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass Legionellen-Befunde oberhalb der Maßnahmenwerte aus Gründen des vorbeugenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes im Fall einer unmittelbaren Bedrohung der menschlichen Gesundheit zu veröffentlichen sind. Ziel der Veröffentlichung ist es, Menschen, die an schweren Atemwegsinfekten erkranken oder erkrankt sind, sowie Ärztinnen und Ärzte darauf aufmerksam zu machen, dass möglicherweise Legionellen die Ursache sein könnten.
Die der Kreisverwaltung Paderborn vorliegenden und zu veröffentlichenden Befunde oberhalb der Maßnahmenwerte finden Sie in der oben stehenden Tabelle. Sie enthält auch Informationen zum Standort der Verdunstungskühlanlage sowie zu den getroffenen Maßnahmen. Bei der Beurteilung der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Analytik zeitaufwändig ist und die Ergebnisse in der Regel erst circa 10 Tage nach der Probennahme vorliegen. Die jeweils aktuellen Ergebnisse beziehen sich daher auf einen bereits circa 10 Tage zurückliegenden Zeitpunkt. Die Zahl der Legionellen im Kühlwasser kann sich in diesem Zeitraum bereits erheblich verändert haben. Sollten Sie nach Kenntnis der Informationen dieser Seite einen Zusammenhang zwischen einer eigenen schweren Atemwegsinfektion und einer der oben gelisteten Verdunstungskühlanlage vermuten, bitten wir Sie, sich in der Angelegenheit an Ihren behandelnden Arzt zu wenden.

Erlass - Vollzug der 42. BImSchV vom 09.09.2021

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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