Verdienstorden
Die möglichen Verleihungen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes NRW an Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn werden hier vorbereitet sowie ggf. die anschließende Aushändigung organisiert. Die Ehrung erfolgt grundsätzlich für besondere Leistungen bzw. Verdienste um die Allgemeinheit.
Grundsätzlich kann jeder eine Person zur Ehrung vorschlagen. Die Anregung zur Verleihung der Verdienstorden kann bei der Staatkanzlei des Landes NRW oder beim Kreis Paderborn - Büro des Kreistages - eingereicht bzw. der Verdienstorden kann ebenfalls direkt beim Bundespräsidialamt - Ordenskanzlei - angeregt werden.
Ergänzende Informationen
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird für Leistungen verliehen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienen. Darüber hinaus kann er auch für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik vergeben werden. Besondere Verdienste können durch mitmenschliche Hilfe erworben sein, die unter persönlichem Einsatz geleistet werden. Den Verdiensten bei Tätigkeiten, die nach der Lebenserfahrung vor allem von Frauen ausgeübt werden, ist besondere Beachtung zu schenken. Nähere Beurteilungskriterien zur Vergabe des Verdienstordens sind zum einen der zeitliche Aufwand des einzelnen für ehrenamtliche Tätigkeit sowie auch die zeitliche Spanne, in der er sich für jeweilige Bereiche engagiert. Grundsätzlich sollte das Engagement langjährig und intensiv sein. Qualitativ und quantitativ außergewöhnlicher Einsatz ist im Einzelnen darzulegen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, inwieweit eine Verknüpfung von beruflicher und ehrenamtlicher Tätigkeit erfolgt.
Der Landesverdienstorden ist ein Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste. Das können Verdienste aus allen Lebensbereichen sein. Sie sollen überwiegend dem Land Nordrhein-Westfalen und seiner Bevölkerung zu Gute kommen. Der Ministerpräsident verleiht den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen und händigt ihn in einer Feierstunde persönlich aus.
Als staatliche Anerkennung für die Rettung bzw. versuchte Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr oder für die Abwendung einer gemeinen Gefahr (Rettungstat) verleiht der Ministerpräsident die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen oder spricht eine öffentliche Belobigung aus. Die Rettungsmedaille kann grundsätzlich an Personen verliehen, die unter Einsatz des eigenen Lebens die Rettungstat unternommen haben. Näheres regelt das Gesetz über die staatliche Anerkennung für Rettungstagen. Vorschläge zur Anerkennung von Rettungstagen werden von den Bezirksregierungen unterbreitet. Wobei die Recherche des Verfahrens ebenfalls bei der Kreisverwaltung liegt.
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