Die Vorbereitung der Wahlen zum Deutschen Bundestag, der Europawahlen, der Landtagswahlen und der Kommunalwahlen gehört ebenso wie die Vorbereitung und Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu den Aufgaben des Büros des Kreistages.
Vor jeder Wahl wird durch die Bezirksregierung Detmold die Kreiswahlleitung und seine Stellvertretung ernannt. Üblicherweise ist dies der/die Hauptverwaltungsbeamte. Die Aufgaben der Kreiswahlleitung ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen zur jeweiligen Wahl. Das Kreiswahlbüro unterstützt die Wahlleitung bei der Organisation der Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kreistags- und Landratswahlen. Im Kreis Paderborn obliegt die Wahlleitung üblicherweise dem Landrat. Bei den Wahlen zu den Räten und den Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen fungiert die Kreiswahlleitung zudem als Aufsichtsbehörde. Dabei wird diese fachlich vom Kreiswahlbüro bei der praktischen Durchführung sämtlicher Aufgaben, die im Zusammenhang mit einer Wahl anfallen, unterstützt.
Sowohl die Vorbereitung der Wahlen, die Bildung des Kreiswahlausschusses, die Zulassung der Kandidaten und Parteien zur Wahl durch den Wahlausschuss, die Information der Öffentlichkeit oder die Erstellung von Stimmzetteln sowie auch am Wahltag selbst die Ermittlung der vorläufigen amtlichen Endergebnisse gehören zu den Aufgaben des Kreiswahlbüros. Nach einer Wahl stehen Aufgaben wie die Kontrolle der Stimmenauszählung und die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses an.
Die sechs Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses zur Europa- und Bundestagswahl werden von der Kreiswahlleitung berufen, die in diesem Gremium den Vorsitz innehat. Die Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses zu den Landtagswahlen und den Kommunalwahlen – also die Kreistagswahl und die Wahl zum Landrat/Landrätin – werden vom Kreistag gewählt. Die Aufgaben des Kreiswahlausschusses, dessen Sitzungen öffentlich sind, sind unter anderem:
• Entscheidungen über Verfügungen der Kreiswahlleiterin zur Beseitigung von Mängeln an Kreiswahlvorschlägen
• Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge
• Nachprüfung der Entscheidungen der Wahlvorstände in den Wahlbezirken
• Feststellung der Stimmenergebnisse im Wahlkreis, beziehungsweise bei Europawahlen im Kreis
• Feststellung, welche Bewerberin oder welcher Bewerber als Wahlkreisabgeordnete
Ein Bürgerbegehren sowie der anschließende Entscheid richtet sich nach der Kreisordnung NRW bzw. der Satzung über die Durchführung des Bürgerentscheides. Letzterer ist innerhalb von 3 Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit des durchgeführten Bürgerbegehrens oder über die Feststellung des Erreichens der erforderlichen Unterschriften durchzuführen. Das Kreisgebiet bildet einen Abstimmungsbezirk. Die Abstimmung findet im Kreis Paderborn ausschließlich durch Brief statt. Der Landrat ist Abstimmungsleiter und beruft den Abstimmungsvorstand ein. Er bestimmt Tag und Zeit, bis zu dem der Abstimmungsbrief bei ihm eingegangen sein muss. Damit dem Begehren entsprochen wird, muss die Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht werden und diese muss im Kreis Paderborn mindestens 15 % der Bürger betragen.
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