Unter einem Haushaltsplan versteht man in der Finanzwissenschaft die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. Erträgen und Aufwendungen (Doppik) von öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie Kommune, Land oder Bund. Mit der Aufstellung von Haushaltsplänen steuern die Parlamente, Kreistage und Gemeinderäte der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) sowie die Sondervermögen die Finanzen ihrer Körperschaft. In der Schweiz ist der Begriff Haushaltsplan unüblich, stattdessen ist hierfür Budget gebräuchlich. In Österreich wird auch von Finanzgebarung gesprochen.
In Körperschaften des öffentlichen Rechts spricht man von einem Gemeindehaushalt, Kreishaushalt, Landeshaushalt, Bundeshaushalt oder Staatshaushalt. Für Gemeinden laufen Experimente, den Haushalt in Abstimmung mit den Bürgern zu erstellen (Bürgerhaushalt).
Quelle: wikipedia
Unter Downloads sind die kompletten Haushaltspläne als PDF-Datei zu erhalten.
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