Das Sachgebiet Waffenwesen befindet sich in der Ferdinandstr. 26 - 28, 33102 Paderborn.
Am 13. Dezember 2019 hat der Deutsche Bundestag das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weitere Vorschriften verabschiedet.
Die Gesetzesänderungen basieren im Wesentlichen auf die Umsetzung der EU-Richtlinien.
Diese verfolgen vorwiegend folgende Ziele:
1. Erschwerung des illegalen Zugangs zu scharfen Schusswaffen.
2. Bessere behördliche Rückverfolgung sämtlicher Schusswaffen und ihrer
wesentlichen Teile über den gesamten Lebenszyklus.
3. Verhinderung der Nutzung legaler Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge.
Zum Erreichen dieser Ziele hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Änderungen im Waffengesetz vorgenommen. Die Veröffentlichung der gesetzlichen Änderungen erfolgte schrittweise.
Ab dem 20. Februar 2020 sind folgende gesetzliche Änderungen in Kraft getreten:
Ab dem 1. September 2020 sind folgende gesetzliche Änderungen in Kraft getreten:
Im Bereich „Download“ stehen neben den Anträgen entsprechende
Anzeigeformulare für Magazine/Magazingehäuse und Salutwaffen zur
Verfügung.
Es wird gebeten, Anträge auf eine waffenrechtliche Erlaubnis und sonstige
anzeigepflichtigen Vorgänge vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen
mit den notwendigen Unterlagen per Post zu übersenden oder in den
Hausbriefkasten zu werfen.
Aufgrund der Vielzahl an Daten, die im Nationalen Waffenregister erfasst werden
müssen, ist es wichtig, diese eindeutig erkennen zu können. Unvollständige oder
nicht lesbare Anträge können nicht bearbeitet werden. Es wird gebeten, die
Antragsvordrucke aus dem Download-Bereich zu verwenden.
Aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Überprüfungen zur waffenrechtlichen
Zuverlässigkeit kann Ihr Anliegen in der Regel nicht sofort abschließend bearbeitet
werden.
Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch, per E-Mail sowie bei persönlicher
Vorsprache zu den angegebenen Sprechzeiten.
Zwingend erforderlich ist eine persönliche Vorsprache (nach Terminvereinbarung)
lediglich für die Abgabe von Waffen .
Gebührenänderung:
Gemäß der 40. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung vom 08. Oktober 2019 wurden die waffenrechtlichen
Gebühren angepasst.
Allgemein:
Im Dezernat ZA 1.2 (Sachgebiet Waffenwesen) der Kreispolizeibehörde Paderborn
werden Anträge nach dem Waffengesetz bearbeitet.
Hierzu gehören u.a. Anträge zum Waffenerwerb und -besitz (Waffenbesitzkarten,
kleiner Waffenschein, Waffenschein) und die Bearbeitung der Anträge für die
Waffenherstellung und den Waffenhandel oder auch Anträge zum Betreiben von
Schießstätten.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen des Bedürfnisses, der persönlichen
Eignung und Zuverlässigkeit von Erlaubnisbewerbern und -inhabern nach dem
Waffengesetz, der Schießstätten, Waffenaufbewahrung etc. werden ebenfalls
durchgeführt.
Sofern Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt werden, wird die Einleitung von
Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren geprüft.
Das Sachgebiet Waffenwesen befindet sich in der Ferdinandstr. 26 - 28, 33102 Paderborn.
Montag: | – |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr |
Freitag: | – |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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