„Cross Compliance“ bezeichnet die Bindung bestimmter EU-Agrarzahlungen an Verpflichtungen aus den Bereichen Tierschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Umweltschutz.
Dazu gibt es bundesweit einheitliche Kontrollkriterien. Diese sind ebenso wie die relevanten Rechtsvorschriften in landesspezifischen Informationsbroschüren genau beschrieben.
Die derzeit aktuelle Informationsbroschüre ist abrufbar auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Aufgabe des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen ist es, die Einhaltung der für den Veterinärbereich gültigen Cross-Compliance-Verpflichtungen vor Ort bei den Landwirten zu überprüfen.
(alphabetische Auflistung)
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