„Konditionalität“ bezeichnet die Bindung bestimmter EU-Agrarzahlungen an Verpflichtungen aus den Bereichen Tierschutz, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit, sowie Klima und Umwelt. Dazu gibt es bundesweit einheitliche Kontrollkriterien. Diese sind ebenso wie die relevanten Rechtsvorschriften in landesspezifischen Informationsbroschüren beschrieben.
Die derzeit aktuelle Informationsbroschüre ist abrufbar auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (s. Link unter weiterführende Links).
Aufgabe des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen ist es, die Einhaltung der für den Veterinärbereich gültigen Konditionalitäten-Verpflichtungen vor Ort bei den Landwirten zu überprüfen.
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