Mit der Überwachung des Futtermitteleinsatzes bei Nutztierhaltern soll sichergestellt werden, dass nur zugelassene Zusatzstoffe und keine verbotenen Stoffe an Nutztiere verfüttert, und vorgeschriebene Wartezeiten eingehalten werden.
Zur Überprüfung werden stichprobenartig Futtermittelproben gezogen und zur Untersuchung weitergeleitet.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auf Antrag wieder erlaubt, Fischmehl an Schweine zu verfüttern. Hierzu muss der landwirtschaftliche Betrieb vom Fachbereich Lebensmittel und Veterinärwesen registriert werden. Ein Antrag auf Registrierung liegt weiter unten zum Herunterladen bereit.
Schweinehalter, die auch Wiederkäuer halten, setzen sich bitte direkt mit dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in Verbindung.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
(alphabetische Auflistung)
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