Überwachung des Erwerbs, der Abgabe und der Anwendung von Tierarzneimitteln aller am Tierarzneimittelverkehr beteiligten Personen. Hierzu gehören:
Außerdem wird der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln in Zoofachgeschäften und im Landhandel überwacht.
Für Nutztierhalter gelten umfangreiche Nachweispflichten. So müssen Tierhalter seit September 2001 über jede Anwendung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, diese in einem Bestandsbuch dokumentieren.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
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