Grundlage für die Übernahme der Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Berufskollegs und Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Paderborn sowie der Schulen im Kreis Paderborn, an denen gemeinsamer Unterricht stattfindet ist das Schulgesetz in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung.
Aus den §§ 5,7 der Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO) ergeben sich folgende Regelungen:
Primarstufe über 2 km
Sekundarstufe I über 3,5 km
Sekundarstufe II über 5 km
Für die Förderschulen und die Schulen mit gemeinsamem Unterricht (gL) hat der Kreis Paderborn eine Beförderung mit Kleinbussen, den sogenannten Schülerspezialverkehr, eingerichtet.
Sie haben Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule über der gesetzlichen Entfernungsgrenze liegt.
In Einzelfällen kann auch bei einem kürzeren Schulweg ein Anspruch bestehen, wenn das Zurücklegen des Weges wesentlich beeinträchtigt ist (z. B. aus gesundheitlichen Gründen).
Die wirtschaftlichste Beförderung hat Vorrang:
Die Anträge finden Sie unter DOWNLOADS.
Fahrkarten Berufskollegs | Vollzeit Bildungsgänge Sek. II
Vollzeitschülerinnen- und Schüler mit mehr als 5 km Schulweg (Fußweg) können über nachfolgendes Fahrkartenportal ein Fahrticket beantragen. Zusätzlich ist die Zahlung eines Eigenanteils von 12 € monatlich erforderlich und ist in einer Gesamtsumme für das Schuljahr zu bezahlen. Sollten Sie Leistungen nach SGB II, SGB III, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Jugendhilfegesetz erhalten, ist dies zwingend mit Antragstellung nachzuweisen.
Fahrtkostenerstattung
Die Anträge finden Sie unter DOWNLOADS.
| Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
| Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie unten aufgelistet.
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Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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