Grundlage für die Übernahme der Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Berufskollegs und Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Paderborn sowie der Schulen im Kreis Paderborn, an denen gemeinsamer Unterricht stattfindet ist das Schulgesetz in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung.
Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) sind Schülerfahrkosten die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen.
Diese Kosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerinnen und Schüler:
beträgt. Die maximale Erstattung beträgt 100,00 € monatlich bei Vollzeitschülern und bei Schüler/innen von Bezirksfachklassen 50,00 €. Die Erstattung erfolgt rückwirkend und wird halbjährlich über die Schule beim Amt für Schule des Kreises Paderborn abgerechnet. Antragsformulare sowie entsprechende Merkblätter sind im Schulsekretariat sowie im Download-Bereich auf dieser Seite erhältlich.
Für die Förderschulen und die Schulen mit gemeinsamen Unterricht hat der Kreis Paderborn eine Beförderung mit Kleinbussen, den sogenannten Schülerspezialverkehr, eingerichtet.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie unten aufgelistet.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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