Die Aufgaben im Bereich Infektionsschutz erstrecken sich auf Vorsorgemaßnahmen, Überwachungsaufgaben und Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz. Hierzu gehören die Prävention, das Erkennen und Erfassen, das Melden und Beobachten, die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Beratungen zu Tuberkulose, zu AIDS, zu sexuell übertragbaren Erkrankungen und zu Impfungen.
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Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
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Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
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