Amtliche Grenzanzeigen sind zu empfehlen, bei geplanten Bauvorhaben, wenn eine grenznahe Mauer oder Zaun errichtet werden soll oder bei Unstimmigkeiten über den Verlauf von bestehenden Grundstücksgrenzen. Hier kann mit Hilfe des Katasternachweises die Grundstücksgrenze in die Örtlichkeit übertragen werden.
Bei der amtlichen Grenzanzeige werden den beteiligten Eigentümern und Erbbauberechtigten die Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit angezeigt. Die Grenzpunkte werden auf Antrag mit Pflöcken oder Kreidezeichen kenntlich gemacht.
Fehlende Grenzzeichen werden bei der amtlichen Grenzanzeige nicht ersetzt. Das Ergebnis der Vermessung wird nicht beurkundet und nicht in das Liegenschaftskataster übernommen.
Die Gebühren für die Amtliche Grenzanzeige werden nach der derzeit gültigen Vermessungs- u. Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.Bitte wenden Sie sich deshalb an die hier genannten Ansprechperson.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung
Sachgebietsleitung, Ausbildung im Vermessungswesen, Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen, Amtliche Grenzanzeigen, Amtliche Lagepläne, Gebäudeeinmessungen
Kreis Paderborn
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33102 Paderborn
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